Hallo Community,
Ich wollte heute ein Jahresabschluss 2020 eröffnen (mit Umstellung auf Kontenzwecke).
Allerdings besteht wohl in diesem Fall - obwohl ich nicht weiß, wie es dazu gekommen ist - ein Ausschlusskriterium, wegen dessen eine Umstellung des Jahresabschlusses nicht möglich ist.
In meinem Fall ist das Kriterium eine Einstellung in den Stammdaten/Grunddaten Rechnungswesen/Sprache. Dort ist die Sprache Englisch ausgewählt und die Checkbox ist aktiviert. Allerdings angeraut, so dass ich die Checkbox nicht abhaken kann. Siehe Anlagen.
Ich hätte gerne die Checkbox abgehakt, oder alternativ, den Vorjahres-Bericht als zusätzliches Ausschlusskriterium nicht mehr bei dem Mandanten hinterlegt. Es wird sowieso eine Neuanlage des Berichtes geben.
Danke im Voraus für erhellende Momente.
Martin Heim
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Heim,
die Sprache Englisch kann nur mit der Jahresübernahme deaktiviert werden. Weitere Informationen im Kapitel 2.6: Fremdsprachige Auswertungen einrichten (Dok.-Nr. 1070459)
Wir werden voraussichtlich das Ausschlusskriterium Sprachoption & VJ-Dokument BB/AP mit Freigabe der DATEV-Programme 15.0 (Vollversion, Auslieferung voraussichtlich am 05.08.2021) entfernen. Bis dahin ist eine Umstellung auf den neuen Jahresabschluss standardmäßig nicht möglich. Der Jahresabschluss wird auf Basis von Zuordnungstabellen eröffnet.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Ok,
verstanden habe ich das; obwohl die Abhängigkeit der alternativen Sprache mit der Aufbereitung des Jahresabschlusses weiß ich nicht einzuordnen und ist irgendwie unlogisch. Deshalb wird das wohl dann auch angepasst.
Kumulativ muss ja auch ein Bilanzbericht vorliegen. Kann hier z.B. durch "wegkopieren" oder ähnliches diese Kumulation aufgehoben werden, so dass das Ausschlusskriterium nicht erfüllt ist?
Danke nochmals.
Martin Heim
Ich habe nun die Sache selbst gelöst.
und dann
kontrolliert, ob der Bericht 2019 und der Jahresabschluss nach Kontenzwecken 2020 funktioniert.
Bis jetzt läuft alles.
Hallo Herr Heim,
wenn für Sie das Ausschlusskriterium Sprachoption & VJ-Dokument BB/AP unlogisch❔ ist, dann schreib ich kurz etwas dazu:
Die Ausgabe von Erstellungsberichten mit der Sprache Englisch ist nicht wie gewohnt möglich. Deshalb haben wir uns entschieden, diese Bestände nicht umzustellen.
Die aktualisierten englischen Dokumentvorlagen sind für die Auslieferung der DATEV-Programme 15.0 (Vollversion, voraussichtlich 05.08.2021) geplant. Dadurch können wir das Ausschlusskriterium zu diesem Zeitpunkt wieder entfernen 👍🙂.
Anscheinend möchten Sie unbedingt umstellen 😉, die positiven Gründe würden die mich übrigens auch interessieren 😋.
Wenn Sie einen englischen Bericht erstellen, stellen Sie nicht vor Installation der DATEV-Programme 15.0 auf den neuen Jahresabschluss um. Programmtechnisch verhindern wir das, allerdings gibt es Umgehungsmöglichkeiten siehe nachfolgend.
(⚠️▼▼▼ Keine Empfehlung, allerdings Antwort auf die gestellte Frage ▼▼▼⚠️)
Ja, durch Änderung des Ordnungsbegriffes (Beraternummer und Mandantennummer) des Berichts entfällt das 2.-te Prüfkriterium des Ausschlusskriteriums Sprachoption & VJ-Dokument BB/AP. In Kanzlei-Rechnungswesen wäre dann eine Umstellung auf den neuen Jahresabschluss möglich. Eine Erstellung eines englischen Berichts ist jedoch nicht möglich.
(⚠️▲▲▲ Keine Empfehlung, allerdings Antwort auf die gestellte Frage ▲▲▲⚠️)
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo @Lukas_Rudolph ,
grundsätzlich hatte ich in diesem Fall keinen englischen Bericht erstellt.
Wenn ich weit zurückdenke, kann es sein, dass ich bei diesem Mandanten in Kanzleirechnungswesen englischsprachige Auswertungen (BWA etc.) haben wollte.
Dazu ist es nie gekommen. Die Buchhaltung und der Bericht ist ausschließlich in deutscher Sprache.
Ich habe mich entschieden alle Jahresabschlüsse/EÜR umzustellen. Was anderes wäre ja auch Blödsinn und geht ja dann auch gar nicht mehr. Außer man wählt "englisch". 😁
Ich komme mit der neuen Abschlussaufbereitung gut zurecht. Gegenüber dem Abschluss nach Zuordnungstabellen sehe ich keine Nachteile, Mehraufwand etc..
Aber natürlich kommt es immer auf die persönliche Arbeitsweise in den Kanzleien an. Problemfelder habe ich für mich noch nicht entdeckt.
Meine Devise war: Ausprobieren.
Ich habe allerdings noch nicht die E-Bilanz und die Offenlegung getestet. Ich bin gespannt.