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Umsatzsteuersachverhalte bei Konsolidierung

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letzte Antwort am 01.08.2016 13:20:41 von Brigitte_Seiler-Schmidt
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f_mayer
Fachmann
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Bei der Konsolidierung zweier Bestände in einem dritten Bestand tritt folgender Sachverhalt auf:

Eine Reihe von Konten sind sowohl in betreffendem abgebenden als auch im Konsolidierungsbestand mit Kontenzweck "Sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig" geschlüsselt. Im abgebenden Bestand wird ohne Eintragung eines Steuerschlüssels automatisch Umsatzsteuer ermittelt, bei der Datenübergabe an Umsatzsteuer werden diese Konten auch mit aufgenommen. Sie ahnen es wohl schon, im Konsolidierungsbestand fehlen diese Konten hingegen.

Eine ähnlicher Sachverhalt tritt bei einem Konto auf, dass als "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG" im Kontenzweck geschlüsselt ist, es liegen zwei Konten vor, aber während beide im abgebenden Bestand in die Umsatzsteuer einfließen unterbleibt die Übergabe eines der beiden Konten im Konsolidierungsbestand.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Seiler-Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo Herr Mayer,

in den abgebenden Mandanten können Sie die Programmverbindung zur Umsatzsteuer auf Basis von Einzelbuchungssätzen, d.h. es werden alle Buchungen berücksichtigt oder  auf Basis von Kontenwerten durchführen.
Eine Beschreibung dazu finden Sie auf der Informationsdatenbank unter der Nummer 1036078.

Im Konsolidierungsmandanten werden aus den abgebenden Mandanten die Monatsverkehrszahlen (Kontenwerte) durch die Summierung der teilnehmenden Mandanten addiert.  Es ist kein Zugriff auf die Einzelbuchungssätze möglich, d.h. es ist nur eine Programmverbindung auf Basis von Kontenwerten möglich.

Sollte Ihnen diese Information nicht weiterhelfen, dann setzen Sie sich bitte mit dem DATEV Programmservice in Verbindung.

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Seiler-Schmidt

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 01.08.2016 13:20:41 von Brigitte_Seiler-Schmidt
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