Wie sollte ich eine umsatzsteuerpflichtige Haftungsvergütung für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG verbuchen, wenn diese Vergütung im Rahmen der Gewinnverteilung als Vorabvergütung zu erfassen ist. Der "normale" Buchungssatz im SKR 04 würde lauten: 9650 an 9520 für die Nettovergütung. Wie erfasse ich die Vorsteuer? Womöglich per Vorsteuerkonto an Einlage?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Peters,
können Sie Ihren Fall etwas genauer schildern? Normalerweise stellt ja die Haftungsvergütung eine Sondervergütung (und keine Vorabvergütung) an die Komplementärin dar, die erst in der zweiten Stufe der Gewinnermittlung berücksichtigt wird (z. B. als Sonderbetriebseinnahme im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
es kommt auf den Gesellschaftsvertrag an. Zum Beispiel ist in dem DATEV-Mustervertrag aus dem Programm „Vertragsgestaltung und –management“ die folgende Regelung enthalten:
§ 7 Gewinn- und Verlustbeteiligung, Steuerfolgen
Hier ist also keine Sondervergütung, die bei der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen wäre, sondern tatsächlich ein Vorabgewinn vorgesehen. Bei dem Gesellschafter ist somit auch keine Sondervergütung in der Sonder-GuV zu erfassen, sondern lediglich ein Gewinnanteil in Höhe der Haftungsvergütung und der Geschäftsführervergütung. Eine zweistufige Gewinnermittlung findet hier nicht statt. Es müsste also eine Vorsteuer ohne korrespondierenden Aufwand gebucht werden. Per Steuerschlüssel geht das mit den anzusprechenden Konten der Klasse 9 wohl nicht, oder vielleicht doch?
Gruß Jochen Peters
Hallo Herr Peters,
ich gehe davon aus, dass Sie das Modell der "personenidentischen" GmbH 6 Co. KG meinen und der Geschäftsführer der Komplementärin zugleich Kommanditist ist.
Ich würde in diesem Fall die Vorsteuer direkt gegen das jeweilige Verrechnungskonto der Komplementärin buchen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Alternative mit demselben Ergebnis:
Erst mit Vorsteuer auf Aufwandskonto (6824) buchen und dann den Nettobetrag auf das Ergebnisverwendungskonto umbuchen.
Grüße
Ja, so denke ich auch. Die Alternative von Christian Kunz gefällt mir aber ebenso.
Vielen Dank Ihnen beiden.
Gruß J.P.