Hallo,
ich habe einen Mandanten mit abweichenden Wirtschaftsjahr 01.07.2022 - bis 30.06.2023 und 01.07.2023 bis 30.06.2024 und möchte die Umsatzsteuererklärung 2023 bearbeiten.
Gibt es die Möglichkeit über Konsolidierung oder Wertübergabe die Umsätze richtig im Jahr 2023 zu berücksichtigen?
Vielen Dank
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Hallo.
Das Vorgehen wird am Beispiel der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 erklärt. Für andere Jahre gilt das Vorgehen analog.
Die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 ist mit Werten aus 2 Jahresabschlüssen zu füllen:
Teil 1 aus dem Jahresabschluss 2023/2024 (01.01.2024 bis Ende des Wirtschaftsjahrs)
Teil 2 aus dem Jahresabschluss 2024/2025 (Beginn des Wirtschaftsjahrs bis 31.12.2024)
Daten aus 2 abweichenden Wirtschaftsjahren übernehmen
Voraussetzung:
Der Jahresabschluss 2024/2025 ist angelegt. Alle umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahrs 2024 sind gebucht.
Vorgehen:
1
Öffnen Sie den Jahresabschluss 2024/2025.
2
Auf Bestand | Steuern | Umsatzsteuer klicken.
3
Das Programm Jahresabschluss bereitet automatisch die Werte des Kalenderjahrs 2024 auf.
4
Auf Daten weitergeben klicken.
Die Umsatzsteuerwerte des Kalenderjahrs 2024 wurden aus den Wirtschaftsjahren 2023/2024 und 2024/2025 übernommen.
Vielen Dank