Hallo Zusammen,
wir haben eine Mdt., die wöchentlich buchen möchte bzw. wir das Buchen übernehmen. Diese hat ein hohes Volumen an Umsätzen und Materialeinsatz in fremder Währung (z. B. GBP). Wir möchten uns auf einen Umrechnungskurs einigen, da alles andere zu kompliziert und nicht mehr händelbar wird. Nah § 16 Abs. 6 UStG kann man den Umsatzsteuerdurchschnittskurs für den vergangenen Leistungsmonat wählen.
Da wir jedoch wöchentlich, also auch schon im aktuellen Monat Umsatz und Aufwand buchen, sagen Teile der Literatur, dass man bei FA beantragen kann, dass man den USt-Durchschnittskurs aus dem Vormonat auch für den laufenden Monat verwenden darf. Wir haben also den entsprechenden Kurs über DATEV abgerufen. Leider bekommen wir es nicht hin, dass REWE den Umrechnungskurs aus dem Vormonat überhaupt zur Auswahl im laufenden Monat stellt.
Ich hatte kurz im Internet und auch hier gesucht, konnte aber kein Thema dazu finden. Wenn ich etwas übersehen habe, wäre ein kurze Hinweis hilfreich.
Ich hoffe es war verständlich.
Vielen Dank vorab.
Grüße
Hallo @wegner,
wenn Sie im September den Umsatzsteuer Durchschnittskurs vom Vormonat buchen möchten, kann der Kurs zum September mit den August-Werten manuell angelegt werden.
Eine Anleitung zu Kurs anlegen finden Sie im Info-Dokument Nr.: 9271540 - Währungsrechner: Kurse für die Umrechnung von Beträgen in andere Währungen bearbeiten.
Sollten Sie hierzu Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bei Bedarf an unseren Programmservice Rechnungswesen (Dok.-Nr.: 1071593 - Servicekontakt anlegen).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Frau Schönweiß,
vielen Dank für die Antwort. So etwas in der Art habe ich mir schon gedacht.
Haben Sie vllt auch eine Idee wie man ggfs. schnell und einfach die Umrechnungskurse für die vergangenen Monate ändert? Wir haben bei dem Mdt. sowohl Umsatzerlöse und Aufwand als auch Banken in GBP gebucht.
Vielen Dank vorab und Grüße
Hallo @wegner,
zum Anlegen oder Holen eines Kurses haben Sie die Möglichkeiten einen beliebigen Zeitraum zu hinterlegen, sodass der Zeitraum auch mehrere Monate umfassen kann.
Das ist der schnellste Weg.
Dies gilt jedoch nicht für festgeschriebene Buchungen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG