Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit Bonizahlungen. Mein Mandant hat seinen Kunden im Jahr 2018 Gutschriften über Bonizahlungen für das Jahr 2017 gestellt.
mE sind diese wie folgt zu buchen im Leistungszeitpunkt (Dezember 2017):
Boni / Debitor
Umsatzsteuer nicht fällig / Debitor.
Im neuen Jahr geht es nun um die Korrektur der Umsatzsteuer, und hier bin ich dann auf das Problem gestoßen, dass ich die USt nicht korrigieren kann, da alle Konten die in die Umsatzsteuervoranmeldung fließen, Sammelkonten sind und nicht direkt bebucht werden dürfen...
Wie wird dies in anderen Kanzleien gehandhabt?
Das Problem ist auch, dass es in 2017 tatsächlich nun nicht korrigiert ist...
Da es sich auch hier bei der Bebuchung um Sammelkonten gehandelt hatte.
Liebe Grüße
Gabriele Mölle
Hallo Frau Möller,
hierzu kann man bei Erfassung der Zahlung durch "Strg + S" die Umsatzsteuer-Art wechseln (von Soll- auf Ist-Versteuerung), damit dies korrekt gebucht und in der Voranmeldung berücksichtigt wird.
Beschrieben ist das im Dokument Preisnachlässe über den Jahreswechsel - Buchungsbeispiele im Abschnitt 2.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die Antwort. ich werde das direkt probieren.
LG Gabriele Mölle
Da es keine Umsatzsteuer gibt, braucht man auch kein Sammelkonto. Ansonsten geht die Umsatzsteuer auch nicht auf. So wie in Ihrem Buchungsvorschlag ist es korrekt dh ohne Ust .
Warum sollte man mit Sammelkonto buchen, wenn man keine Ust braucht im alten Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
R.Seidenfuss