Sehr geehrte Community, benötige wieder einmal Ihre Hilfe.
Ein Mandant verkauft eine alte gebrauchte Siebmaschine (Powerscreen) aus dem Anlagevermögen an einen Unternehmer nach Polen. Auf der Rechnung ist die Fahrzeug Ident Nr. aufgeführt und der Nettobetrag=Bruttobetrag, mit dem Vermerk 'Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers'.
Der Kunde hat die Unterlagen für den Zoll mitgenommen. Ist das richtig?
Kann mir bitte jemand den Ust-rechtlichen Vorgang erklären und die Buchung nach SKR 04 dazuschreiben.
Danke.
Liebe Grüße für einen wunderschönen Herbst
Erika Eisele
Fragen Sie Ihren steuerlichen Berater. Der kennt Ihren Fall am besten.