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Umsatzsteuer/Vorsteuer Berücksichtigung bei einer Organschaft innerhalb einer Buchführung

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letzte Antwort am 09.03.2021 09:41:48 von Gelöschter Nutzer
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klunk_w
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Guten Tag,

 

ich habe folgenden Fall. Ein Mandant hat eine Umsatzsteuerliche Organschaft.

Er zahlt/erhält bestimmte Vorgänge von einem Bankkonto.

Bei diesen Zahlungen handelt es sich um Vorgänge, welche 2 Rechnungswesenbestände betreffen. (z.B Gesamtmiete mit USt, Darlehenszinsen mit VoSt).

 

Ist es möglich die Buchung aufzuteilen z.B. 50% Zinsen mit Vorsteuerabzug und für die weiteren 50% wird neben der Privatbuchung eine Buchung in einem anderen Bestand erzeugt, damit ich diese in einee Umsatzsteuerkonsolidierung berücksichtigen kann? 

 

Gibt es eventuell eine andere Möglichkeit die Umsatzsteuer für den anderen Bereich zu berücksichtigen/konsolidieren ohne, dass ich die Umsatzsteuer manuell ausrechnen muss oder in einem anderen Bestand nochmal erzeugen muss?

 

Viele Grüße 

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @klunk_w,

 

es ist nicht möglich im Bestand eine Buchung erzeugen zu lassen, die automatisch eine Buchung in einen anderen Bestand übergibt.

 

Generell besteht die Möglichkeit über eine Faktor 2 Buchung zwei Kontenbereiche zu berücksichtigen Dok.-Nr.: 1004241 -Kontenfunktionen / Steuerschlüssel mit Faktor 2 einrichten , jedoch nur innerhalb eines Bestandes.

 

Die Frage nach der anderen Möglichkeit ist uns nicht ganz klar. Evtl. kann jemand aus der Praxis hierzu etwas beisteuern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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schmulz
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Wer ist der Vetragspartner für diese Leistungen? Der Vertragspartner zieht die volle Vorsteuer und verbucht den gesammten Aufwand und gibt die Leistung per Innenumsatz an das andere Unternehmen weiter (rein netto).

 

Verstehe "noch" nciht den Sinn warum die Umsatzsteuer "weitergegeben" werden soll.  Den monatlichen Anteil zahlt das Tochterunternehmen an die Muttergesellschaft. 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 7
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Ich löse so einen Fall über einen Zwischenkonto, z. B. 1591. Damit kann ich bei einem Bankkonto im Hauptmandanten einfach das Bankkonto durchbuchen und alle Fremdbuchhaltungen parke ich im Kto. 1591.

 

Dabei ergänze ich den Buchungssatz wie folgt:

 

KOST1 = MdNr. für Fremdbuchhaltung

KOST2 = Gegenkonto für Fremdbuchhaltung

 

So habe ich schon einmal einen vollständigen Buchungssatz.

 

Anschließend exportiere ich das Zwischenkonto und filtere es auf die MdNr. und exportiere die Buchungssätze. Dabei wird dann das GGKto. mit dem Wert in KOST2 ausgetauscht und die KOST1 erhält die MdNr. aus der Quelle. Auf diese Weise kann ich ganz elegant {n}-Fremdbuchhaltungen verwalten und muss nicht alles doppelt erfassen.

 

Die Summe der Konten 1591 aus den Fremdbuchhaltungen muss letztendlich den Saldo aus Kto. 1591 aus dem Hauptmandanten ergeben.

 

Da ich in den Fremdbuchhaltungen im KOST1 die Quell-MdNr. habe, kann man auf diese Weise sogar mehrere Buchhaltungen über 1591 verwalten.

 

 

grafik.png

 

Leider kennt DATEV kein automatisiertes Verfahren, wie andere Buchhaltungen. Da funktioniert es ähnlich, aber eben automatisch.

 

Ist halt typisch DATEV! Eine Software wie ein Vorderlader; schießen tut der auch. 😁

 

Übrigens:

 

Dafür habe ich mir in Excel ein Tool programmiert. Aber ich habe hier ja auch schon einmal ein VBSript für einen Konto2Vorlauf online gestellt. Dieses Tool könnte man mit etwas Anpassung dafür verwenden.


Gruß Achilleus

klunk_w
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Es geht mir um gemischt genutzte Aufwendungen und Erträge.

Zum Beispiel werden Zinsen mit USt für ein Gebäude(Darlehen) gezahlt, welches zur hälfte im Besitzunternehmen ist und die andere hälfte aus dem Privatvermögen vermietet wird.  

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klunk_w
Erfahrener
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Vielen Dank,

 

die Alternative gefällt mir. Mit dem basteln von Tools bin ich nicht so vertraut, daher werde ich mir vermutlich nur eine passende Import Maske speichern. 

 

(Übrigens von dem Tool, der Übergabe der EB Werte bin ich sehr begeistert)😁

 

Viele Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Wenn Sie mit dem Import nicht klarkommen, dann melden Sie sich. Ich klöppele ihnen dann zwischen Morgenkaffee und Brötchen eine Lösung. 😀

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letzte Antwort am 09.03.2021 09:41:48 von Gelöschter Nutzer
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