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Umsatzsteuer Voranmeldung für nicht Bilanzierungspflichtige (also ohne Buchhaltung) erstellen?

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letzte Antwort am 06.04.2017 15:51:37 von Gelöschter Nutzer
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annaamelie
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo!

Ich stehe im Moment vor folgender Aufgabe:

Ein Mandant von mir hat eine neue steuerpflichtige Tätigkeit aufgenommen. Es soll hierfür keine Buchhaltung geführt werden, allerdings muss ja trotzdem eine Umsatzsteuervoranmeldung (im Jahr der Gründung ja sogar monatlich) abgegeben werden.

Wie kann ich nun in Datev eine USt Voranmeldung generieren ohne eine Buchhaltung führen zu müssen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich kenne mich in Datev nämlich auch noch nicht all zu gut aus...

Vielen Dank!

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 7
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Das Programm heisst DÜ Formulare Rechnungswesen.

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Dobroschke,

wie Herr Munari bereits geschrieben hat können Sie hierfür die DÜ-Formulare Rechnungswesen nutzen. Nähere Informationen finden Sie unter folgender Dokumentennummer:

UStVA, USt 1/11 und ZM mit DÜ-Formulare Rechnungswesen erstellen und übermitteln

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 7
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Moin,

die Frage ist für mich allerdings, was heißt "keine Buchhaltung, da nicht bilanzierungspflichtig"?

Mit Kanzlei-Rechnungswesen können neben der doppelten Buchführung und Jahresabschluss bei buchführungspflichtigen Mandanten auch die steuerlichen Aufzeichnungen und Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG für nicht buchführungspflichtige Mandanten erstellt werden.

Und sofern diese steuerlichen Aufzeichnungen über Kanzlei-Rechnungswesen erstellt werden, können die Umsatzsteuer-Voranmeldungen "ganz normal" übermittelt werden.

Nur wenn die Aufzeichnungen in anderer Form erstellt werden, ist die Übermittlung mit DÜ-Formulare Rechnungswesen, notwendig.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 7
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Wir machen das so, dass wir für diese Mandanten, für die wir keine laufende Buchführung erstellen, sondern nur die UStVA-Werte erhalten, dass ich eine Quasi-Buchführung erstelle. Ich buche also in REWE die vom Mandanten gemeldeten Umsätze und die VSt. und übermittele diese dann mit dem Modul Umsatzsteuervoranmeldung. Dabei werden die Vorläufe allerdings nicht journalisiert (Achtung: Sondernutzungsrecht ist erforderlich).

Damit habe ich erreicht, dass ich zum einen ein UStVA-Werteprotokoll habe, welches ich dann ablegen kann und ich habe in der Buchführung eine saubere Dokumentation.

Zum Jahresabschluss werden dann einfach die Vorläufe gelöscht und ich erstelle eine komplette Jahresbuchhaltung bzw. ich übernehme die Daten vom Mandanten.

Gruß A. Martens

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 7
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Damit habe ich erreicht, dass ich zum einen ein UStVA-Werteprotokoll habe, welches ich dann ablegen kann und ich habe in der Buchführung eine saubere Dokumentation.

Hallo Herr Martens,

wenn der Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen angelegt ist, sehen Sie auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die über DÜ-Formulare Rechnungswesen übermittelt wurden, in der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung". Und da diese jahresübergreifend angezeigt werden, ist es egal, aus welchem Jahr diese aufgerufen werden.

Diese "Quasi-Buchungen" sind dann nicht erforderlich.

Ich habe dann zwar nicht die Möglichkeit, mir in Kanzlei-Rechnungswesen unter "Umsatzsteuer-Voranmeldung" die Auswertung anzeigen zu lassen. Wenn ich die Buchungen aber später wieder lösche, muss dies ja ohnehin anders dokumentiert werden.

Und für die Übermittlung über DÜ-Formulare Rechnungswesen ist m.E. noch nicht mal ein Sonderrecht notwendig. Dies wird zwar auch als "manuell erfasst" protokolliert. Aber dagegen ist ja nichts einzuwenden - wir behaupten ja nichts anderes.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. Lutz,

das mag funktionieren, aber wir haben gerne auch eine Konto-Doku in unserem Ablagearchiv. Daher der Umweg über die Buchhaltung.

Aber danke für die Info.

Gruß A. Martens

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letzte Antwort am 06.04.2017 15:51:37 von Gelöschter Nutzer
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