Kann man für die Buchungen des laufenden Monats die zuletzt bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse des Vormonats nutzen und unkorrigiert auch so stehen lassen, auch wenn später der eigentlich zu nehmende Kurs bekannt gegeben wird? Hintergrund: Ich habe einige solcher Buchungen und möchte diese nicht wieder korrigieren müssen.