Hallo zusammen,
wir müssten für einen Mandanten einsehen, welche Umsatzsteuerwerte wir an das Finanzamt übermittelt haben. Das kann ich ja über "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" nachsehen. Hier kann ich aber nicht die Werte der einzelnen Mdt. sehen, die Teil der Konsolidierung sind, sondern nur den übermittelten Gesamtbetrag. Gibt es hierfür ein Protokoll oder ähnliches, dass mir die übermittelten Einzelwerte pro Mdt. einer Konsolidierung anzeigt?
Liebe Grüße und genießt euren ersten Kaffee 😉
Michael
Gibt es hierfür ein Protokoll oder ähnliches, dass mir die übermittelten Einzelwerte pro Mdt. einer Konsolidierung anzeigt?
Vielleicht hilft das hier:
Auswertungen | Finanzbuchführung | Konsolidierung | Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung
Moin,
ja, es gibt ein Protokoll für die übermittelten konsolidierten Werte unter der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung" und zwar im Empfängermandanten (dem, für den die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelt wird). Hier existiert ganz unten rechts neben dem Button "DÜ-Protokoll" ein weiterer Button "Konsolidierungsprotokoll RZ". Dort kann man die Konsolidierungswerte aufrufen.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Ich glaube, diesen Button gab es nur, wenn man im RZ konsolidieren lässt. Falls man am PC konsolidiert, geht das leider nicht. Oder?
Moin,
ich vermute, dass das so ist. Genau weiß ich das aber nicht, da ich seit Abschaltung des Telemoduls mir nicht mehr die Mühe mache, auf anderem Weg als über das RZ Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Ja wenn man die Konsolidierung nicht über das RZ macht, ist "Konsolidierungsprotokoll RZ" ausgegraut.
Ich persönlich speichere bei der Konsolidierung am PC nach dem senden die Konsolidierungsauswertung ab und verknüpfe diese bei Umsatzsteuerzahlung mit der Zahlung. In dem Schritt teile ich die Zahlung auch direkt nach Unternehmensteil auf.
Nachträglich kann man die Konsolidierungsauswertung auch noch erzeugen, aber falls in den Vormonaten nachgebucht wurde, ist nur die aktuelle Auswertung möglich und nicht die zu dem Zeitpunkt gesandte.
Hallo bfit,
ich weiß ich ob wir das selbe meinen, aber mit der Konsolidierung am PC sende ich auch die Konsolidierung über das RZ. Dann wird nicht jeder Mandant ins Rechnenzentrum gesendet, sondern nur der Abgebende. Solange bei den anderen buchhaltungen die entsprechenden Monate festgeschrieben sind, muss dann nur der Abgebende Mandant die Umsatzsteuer senden. (über das RZ).
Einen Mehraufwand sehe ich da nicht unbedingt. So spart man sich zumindest die RZ Kosten für anderen Buchhaltungen wenn man diese nicht unbedingt im Rechenzentrum möchte.
Hallo,
ich bin gerade über diesen Eintrag gestolpert, weil ich das selbe Problem hatte.
Ich bin in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung in den Bestandsdiensten Rechnungswesen fündig geworden.
Liebe Grüße!