Eine Änderung in der BWA-Zuordnung ist mit den neuen Kontenzwecken nicht möglich.
Sie müssten dem Konto einen anderen Kontenzweck geben, der in der entsprechenden BWA-Zeile ausgewiesen wird. Dies hat dann ggf. auch Einfluss auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. EÜR.
Sie könnten auch gucken, ob statt des Kontos 8196 ein "normales" Erlöskonto genutzt wird. Wenn es sich bei den Erlösen aus den Geldspielautomaten um die "Haupterlöse" handelt, nutzen wir dieses nicht sondern ein normales Erlöskonto (also im SKR03 das Konto 8400).