Hallo Community,
ich habe eine Umlage für Kostenstellen verschiedener Länder und eine Kostenstelle 99 für alle neutralen Kosten, welche abhängig vom jeweiligen Umsatz prozentual aufgeteilt werden. Das funktioniert auch wie ich es soll.
Allerdings werden auch Buchungen ohne Kostenstelle direkt in der Zeile (z.B. Personalkosten) auf die Kostenstellen der Länder aufgeteilt. Sonderbarerweise aber nicht auf alle Kostenstellen. Wahrscheinlich liegt hier schon die Lösung in der Frage, dass alle Buchungen eine Kostenstelle benötigen. Das im Nachhinein zu korrigieren, wäre sehr zeitaufwendig, deshalb würde ich mich freuen, wenn ich es anders regulieren kann. Und mich interessiert, ob auch die Personalbuchhaltung zwingend Kostenstellen verwenden muss.
Welche Informationen / Screenshots darf ich noch bereitstellen, um eine Fehleranalyse zu ermöglichen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Hallo Herr Schumacher,
zur Klärung Ihres Problems benötige noch ein paar Informationen. Wenn Sie mir bitte noch folgende Fragen beantworten, könnte ich mal einen Lösungsansatz versuchen:
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
Hallo Herr Bleyer,
vielen Dank erstmal für Ihre ausführliche Antwort.
Es gibt nur eine Umlage mit der abgebenden Kostenstelle 99,
Empfangende Kostenstellen sind die verschiedenen Länder,
Typ ist variabel,
Bezugsgröße %.
Die Aufteilung erfolgt somit abhängig vom Umsatz.
zu 4. Bisher stand in beiden Fällen
Fehlerbehandlung - Werte auf Sammelkostenstelle/-träger
Sammelkostenstelle - 9999
Dies habe ich nun auf 99 umgestellt.
Ich habe den Fehler nun beim Rumklicken bemerkt. Es waren verschiedenste Kontenverteilungen eingegeben ... diese habe ich nun gelöscht und alles funktioniert wie es funktionieren soll.
Hallo Herr Schumacher,
es freut mich, dass jetzt alles klappt. Ihrer Aussage entnehme ich, dass bezüglich Ihrer ursprünglichen Anfrage kein Klärungsbedarf mehr besteht. Hier noch meine Antwort auf Ihre Frage, ob auch die Personalbuchhaltung zwingend Kostenstellen verwenden muss. Ich denke ja, wenn die Daten aus der Personalbuchhaltung neben den Daten der Finanzbuchführung in die Kostenrechnung einfließen sollen. Ansonsten sehe ich keinen zwingenden Grund, bei der Personalbuchhaltung mit Kostenstellen zu arbeiten.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung