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USt im falschen Monat

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letzte Antwort am 12.08.2019 07:42:50 von rukorni
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manuel03
Beginner
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Hallo Community,

ein Mandant hat sich einen neues Auto gekauft. Die Rechnung wurde zuerst auf einen Kreditor gebucht und dann mit Bankzahlung ausgeglichen.
Nun ist das Problem, dass der Kreditor und die Bankzahlung vom Juni sind, aber der Kreditor wurde in einem Stapel vom 01.07 - 31.07 erfasst.
Das hat die Auswirkung, dass die USt lt. USt-VA im Rechnungswesen erst im Juli fällig ist und die Stapel wurden leider bereits festgeschrieben,
aber noch nicht übermittelt.  Ich hoffe ihr habt eine Lösung für mich.


Viele Grüße und schönes Wochenende
Manuel

mkolberg
Meister
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Frage: Warum wurde nicht im Juni gebucht? Hat Mandant Belege zu spät eingereicht?

Wobei die Juni- Bankzahlung irgendwie schon im Juni gebucht sein sollte...

-> So, wie es ist senden und Übermitteln,

oder aber die Anschaffung per GU stornieren und einen neuen Juni- Lauf anlegen und die geänderte VA senden. (Bei Nullzins sollte der Effekt den zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht rechtfertigen.)

sue
Aufsteiger
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Das würde ich wie von "Nicht aktiv" beschrieben korrieren, da diesen Sachverhalt fast alle Mandanten verstehen und Sie sonst einen inkompetenten Eindruck hinterlassen.

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manuel03
Beginner
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Ich habe einen neuen Stapel erstellt (01.06.-30.06) und dort habe ich eine GU und die neue Buchung gemacht, aber leider wird die USt immer noch im Juli angerechnet und
nicht im Juni.

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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Herr Raab,

Ich habe einen neuen Stapel erstellt (01.06.-30.06) und dort habe ich eine GU und die neue Buchung gemacht, aber leider wird die USt immer noch im Juli angerechnet und nicht im Juni.

die GU muss in einem Buchungsstapel für Juli erfolgen. Die Neueinbuchung erfolgt dann in dem (neuen bzw. jetzt vorhandenen) Buchungsstapel für Juni.

Für die umsatzsteuerliche Zuordnung ist immer das "Datum bis" des Buchungsstapels erntscheidend. Das Datum im Buchungssatz hat umsatzsteuerlich keine Auswirkung.

Beste Grüße

Andreas Briefs

mkolberg
Meister
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Ich habe einen neuen Stapel erstellt (01.06.-30.06) und dort habe ich eine GU und die neue Buchung gemacht, aber leider wird die USt immer noch im Juli angerechnet und
nicht im Juni.

GU im Juli- Stapel    
Neubuchen im Juni- Stapel.

(Das "gebucht bis" vom Staple bestimmt, in welche VA die Buchung einstreut

Auf Ihre Weuise ist natürlich im Juni der Saldo Null (Raus & wieder rein = Null) 😉

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rukorni
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

die GU Buchung muß natürlich in dem Monat erfolgen, wo die ursprüngliche Buchung ist.

= Reduzierung der Vorsteuer im Juli.

Neueinbuchung und Abgabe der korrigierten USt-Va für Juni.

So ist es auch für den Mandanten verständlich.

Viele Grüße

Ruth

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letzte Antwort am 12.08.2019 07:42:50 von rukorni
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