Der Mandant nutzt UO und ordnet einzelne Belege den Bankbuchungen zu, und das in unregelmäßigen Abständen.
Wenn er nun schon mal Auswertungen möchte holen wir die Daten aus dem RZ und buchen die Bank. Nun sind jedoch nicht alle Belege zugeordnet.
Ist es ratsam erst in der Kanzlei die Daten aus dem RZ zu holen, wenn der Mandant mit der Zuordnung fertig ist oder wie sollte man verfahren?
Gibt es hierzu eventuell Erfahrungen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
meiner Erfahrung nach ist es sehr ratsam, mit dem Buchen erst dann anzufangen, wenn der Mandant alle Belege zugeordnet hat. Ich würde nur im Notfall (es ist dringend die USt-VA abzugeben) dies anders handhaben. Hat man schon alles gebucht und der Mandant ordnet dann noch Belege zu, muss man dann ja hinterher noch einmal den ganzen Stapel durchgehen, um zu gucken, wo neue Beleg zugeordnet wurden und diese nachträglich hinter die Buchungen hängen. Das kostet dann alles sehr viel Zeit, die man üblicherweise nicht extra bezahlt bekommt. Noch schlimmer ist es, wenn der Buchungsstapel schon festgeschrieben wurde. Dann muss man auch noch jede Buchung stornieren und neu Buchen, um noch manuell Belege zu ergänzen.
Ausnahmen gibt es aber immer: Wenn ein Mandant noch auf ein oder zwei Belege wartet, um diese dahinter zu hängen und mir genau mitteilt, welche das sind, dann fange ich auch schon einmal an.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.