Hallo zusammen,
das Kontenrahmen SKR 03 wird genutzt. Die innergemeinschaftliche Lieferung wird debitorisch erfasst ( 10 000 an 8125). Damit beim rausbuchen kein Steuerausweis erzeugt wird, haben wir fälschlicherweise die 1 anstelle von 4 verwendet (110 000 an 1200). Somit hatte wir bei der Umsatzsteuervoranmeldung "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerung". Für diesen Monat müssen wir eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. Die Generalumkehrbuchung führt zu keiner Änderung bei der Umsatzsteuervoranmeldung.
Für die Lösungsvorschläge danken wir sehr.
Schnellschuss: Haben sie die Umkehrbuchung in einem Vorlauf gemacht, der in dem Monat der zu berichtigenden USt-VA endet?
BSp: Vorlauf 01.11.-30.11.2021 für USt-VA 2021.11
Dies hatte ich bereits kontrolliert, daran lag es nicht.
Der Grund war, dass ich nach der Übermittlung der USt-Voranmeldung die Ist-Besteuerung auf Soll-Besteuerung geändert habe. Für den neuen Berichtigungsvorlauf war die Soll-Besteuerung gespeichert, in dem die Generalumkehrbuchung durchgeführt wurde. Also wurde die ursprüngliche Buch im Rahmen der Ist-Besteuerung und die Generalumkehrbuchung im Rahmen der Soll-Besteuerung vorgenommen.