Wir haben beim Friseur folgendes Thema:
Kunde erhält einen Schnitt (50,00 Euro) und gibt 5 Euro Trinkgeld für die Mitarbeiterin dazu. Der Gesamtbetrag (55 Euro) wird mit der EC Karte bezahlt. Beim Friseur wird in der Kasse ein Erlös gebucht mit 50 Euro, sowie das Trinkgeld mit 5 Euro (extra Konto). In Summe sind in der Kasse 55 Euro als Einnahmen erfasst.
Über das EC Cash Gerät wird eine Zahlung über 55 Euro generiert. 5 Euro werden aus der Kasse entnommen und an die Mitarbeiterin übergeben.
Im Kassenbuch wird die EC Cash Zahlung in Höhe von 55 Euro als Ausgabe erfasst, das Trinkgeld an die Mitarbeiterin bisher jedoch nicht.
Habt Ihr Erfahrung, wie die Auszahlung des Trinkgeldes an die Mitarbeiterin in der Buchhaltung dargestellt werden muss ? Es handelt sich hier um eine elektronische Kasse und wir spielen die Daten ins Rewe ein.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dieser Link müsste Ihnen weiterhelfen:
https://wendl-koehler.de/gastronomie/trinkgeld-richtig-buchen/
Vielen Dank für den Link. Die Buchungen beziehen sich jedoch lediglich au den Unternehmer als Empfänger. Genau das liegt bei mir nicht vor. Bei mir wird das Trinkgeld explizit der Mitarbeiterin zugerechnet.
Dies ist unter der Nummer 3 dargestellt:
@achgut schrieb:Kunde erhält einen Schnitt (50,00 Euro) und gibt 5 Euro Trinkgeld für die Mitarbeiterin dazu. Der Gesamtbetrag (55 Euro) wird mit der EC Karte bezahlt.
Da liegt der Fehler! Seit einer Fortbildung bei der dieses Thema behandelt wurde gebe ich das Trinkgeld immer in BAR direkt an den Kellner. Ansonsten wird es steuerpflichtig.
Im Übrigen: Da das Geld in die Verfügung des Arbeitgebers gerät, fällt es der Umsatzsteuer zum Opfer. 😉 Sollte man vielleicht auch berücksichtigen! Wir haben hier das gleiche Problem mit unseren Fahrern die aus Bequemlichkeit volle Beträge in der Bank einzahlen und dann denken wir könnten den Differenzbetrag einfach mal so wieder aus unserer Kasse auszahlen.
@renek:
So ist es bei mir ja auch, dass die 5 Euro in bar aus der Kasse direkt an den AN gehen.
Somit werden 50 Euro als Erlöse verbucht, 55 Euro (EC Casch) als Ausgabe in der Kasse erfasst und die 5 Euro Trinkgeld müssen ebenfalls als Ausgabe in der Kasse erfasst werden.
Ja, damit zahlt es nicht der Kunde direkt, sondern es läuft über den Arbeitgeber. Dieser vereinnahmt im ersten Schritt das Trinkgeld und zahlt es dann im 2. Schritt an den Mitarbeiter!
Steuerfreiheit gilt, wenn der Kunde dem Mitarbeiter das direkt gibt und der Arbeitgeber außen vor bleibt.
Nur Bares ist wahres!
Das gilt insbesondere bei Trinkgeld. Wenn der Arbeitgeber tatsächlich 5€ aus der Kasse an die Mitarbeiterin gezahlt hat, dann muss er selbst tatsächlich noch ordentlich was obendrauf packen und es in der Lohnabrechnung aufführen...