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Steuerberater-BWA wird eingestellt - Alternativen?

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letzte Antwort am 05.02.2021 11:49:19 von bodensee
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steuer_profi
Einsteiger
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Sehr geehrtes Datev-Team,

ich finde es toll, dass Sie Ihre Programme weiterentwickeln und alte Zöpfe abschneiden.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn bisher eingeführte Prozesse geändert werden müssen.

In diesem Fall geht es um die eigene Buchhaltung der Steuerberater.

Wir schreiben unsere Rechnungen zur Zeit über Eigenorganisation classic Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle

und übergeben dann die Buchungssätze mittels Schnittstelle an Kanzlei Rechnungswesen.
Dabei haben wir nach dem Dokument 1034662 für jede Gebührenart ein entsprechendes Umsatzkonto hinterlegt, z.B. 4402 JA, 4404 Fibu, 4405 Lohn ...


Wir möchten gern frühzeitig auf eine Alternative zur Steuerberater-BWA (Dok. 1003253) umsteigen und haben uns für Kostenrechnung entschieden, weil wir dort die meisten Möglichkeiten haben. Also haben wir nach Anleitung des Dokuments 1035751 die Kostenrechnung angelegt und Kostenstellen analog der Auftragsnummern von Datev (33 Fibu, 34 Lohn, 35 JA) gewählt.


Wie kann man den Gebührenarten in Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle die entsprechenden Kostenstellen zuordnen, damit der Buchungssatz bei Nutzung der Schnittstelle zu Kanzlei-Rechnungswesen die Kostenstelle im Buchungssatz gleich mit übernimmt?

Welche Konten zu den Gebührenpositionen soll ich jetzt in der Schnittstelle einstellen, damit ich zukunftssichere Auswertungen  (mit Vorjahresvergleich) erstellen kann, wenn 2020 die Steuerberater-BWA eingestellt wird? (nur 4400 für alles)

Wie sehen das die Kollegen? Nutzen Sie die Steuerberater-BWA? Nutzen Sie Kostenrechnung? Wenn ja, welche Kostenstellen haben Sie angelegt und wie werden die Kostenstellen im Buchungssatzerfasst?

Würd mich über einen regen Erfahrungsaustausch freuen.

Freundliche Grüße

Sven Braun

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
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Sehr geehrter Herr Braun,

gerne antworte ich Ihnen auf die Fragen zur Steuerberater-BWA:

Zu Ihrer Frage, wie man den Gebührenarten in der Rechnungsschreibung die entsprechenden Kostenstellen zuordnen kann: Bei der Anlage einer Gebühr in der Rechnung kann eine Kostenstelle manuell hinterlegt werden. Eine standardmäßige Hinterlegung auf Gebührenebene ist in der Rechnungsschreibung nicht möglich.

Zu Ihrer Frage, welche Konten zu den Gebührenpositionen Sie jetzt in der Schnittstelle einstellen können, damit Sie zukunftssichere Auswertungen mit Vorjahresvergleich erstellen können: Die bereits hinterlegten Konten zu den Gebührenpositionen müssen nicht verändert werden. Auch wenn in 2020 die Steuerberater-BWA eingestellt wird, gibt es ja noch weiterhin die Konten 44001ff. Wir empfehlen Ihnen, diese Konten (z. B. Konto 4402 JA) in der Kontenverteilung der Kostenrechnung zu 100 % der Kostenstelle der jeweiligen Auftragsnummer (z. B. 33 für die FIBU, 34 für den Lohn, 35 für den Jahresabschluss) zuzuordnen. Dadurch ändert sich in Ihrer Rechnungsschreibung nichts. Bei der BAB-Berechnung werden Ihre Gebührenpositionen dann automatisiert den neuen Kostenstellen zugeordnet.

Für einen Vorjahresvergleich (Soll/Ist-Vergleich) in der Kostenrechnung benötigen Sie aber auch für die Kostenrechnung ein Vorjahr. Wenn Sie den Vorjahresvergleich in der Kostenrechnung erst in 2020 benötigen, können Sie mit Ihrem bereits angelegten KOST-System weiterarbeiten. Wenn Sie aber bereits in 2019 einen Vorjahresvergleich brauchen, sollten Sie das bestehende KOST-System löschen, im Jahr 2018 ein neues KOST-System anlegen und anschließend eine KOST-Jahresübernahme durchführen. Nur dann können die Ist-Werte aus dem Vorjahr (2018) in das aktuelle Jahr (2019) für den Soll/Ist-Vergleich übernommen werden. Eine KOST-Jahresübernahme führen Sie folgendermaßen durch:

  • Achten Sie darauf, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Jahresübernahme im Wirtschaftsjahr 2018 befinden.
  • Klicken Sie auf Bestand | Jahresübernahme | Daten in das Folgejahr übergeben | Kosten- und Leistungsrechnung.
  • Aktivieren Sie im Fenster Kosten- und Leistungsrechnung ins Folgejahr übergeben die Kontrollkästchen "Jahresübernahme durchführen" und "Stammdaten übernehmen" (falls nicht schon bereits aktiviert).
  • Klicken Sie auf OK.

Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Ansonsten melden Sie sich bitte nochmals. Gerne helfen Ihnen auch die Kolleginnen und Kollegen im Service Kostenrechnung unter der Telefonnummer 0911 319-34720, per Servicekontakt online oder per E-Mail (kostenrechnung@service.datev.de) weiter.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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w_paul
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In diesem Zusammenhang wäre es angebracht, dass die Erstellung von individuellen BWAs leichter wären.

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bodensee
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Ich nutze sowohl die Stb BWA als auch Kostenrechnung. Allerdings auch Alternativ BWA 43 und wg. Controllingreport DAtev BWA.

Das die STb BWA eingestellt wird ist an mir vorbeigegangen insofern bin ich

durchaus dankbar für Tipps wie die Kollegen das lösen. Die STb BWA war wg.

der einzelen Umsatzabfragen ( Abschluss , Fibu, Beratung , Sonstiges ebenso hilfreich wie die Aufdröselung der Kosten so dass im Bereich Verschiedene Kosten fast nichts mehr stehen blieb.

Wann wird eingestellt ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Eberhardt,

die Steuerberater-BWA wird zum 31.12.2020 eingestellt. Dem Link auf die Abkündigung der Steuerberater-BWA im Internet finden Sie hier.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Bleyer,

gibt es einen Grund, warum die Datev ihre Genossen nicht durch die Bereitstellung einer auf Steuerberater BWA unterstützt? Hätte man da nicht eine Überführung in eine individuelle BWA Lösung mit entsprechender Unterstützung der Datev vornehmen können?

Die Einstellung einer Branchenlösung für General Motors kann ich gut verstehen; die Abkopplung auch in diesem Bereich von den Steuerberatern nicht. Ob ein Mandantendirektgeschäft mit Bäckern oder Metzgern der Datev besser bekommt als die Unterstützung der eigenen Genossen, wage ich zu bezweifeln.

Freundliche Grüße

Jupp Schmitz

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bodensee
Experte
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Nachricht 7 von 12
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Gibt es ausser der Kostenrechnung eine einfache Möglichkeit

z.Bsp.  eine individuelle BWA anzulegen, die die gleiche Aussagekraft hat wie die

Stb BWA ?

Wäre optisch aus meiner Sicht die einfachste Lösung.

Kommt da noch etwas ? Oder ist das Thema für unsere Genossenschaft mit der Abkündigung und der Option Kostenrechnung versus  Auskunsftssystem ( natürlich nur wenn Rechnungsschreibung genutzt wird) erledigt ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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w_paul
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Aus der Steuerberater-BWA können Sie eine individuelle BWA anfertigen. Habe ich gemacht, weil die Zuordnung von Buchungskonto und Leistung in der BWA nicht gestimmt hatte.

Theoretisch könnte man diese weiter verwenden. Natürlich müsste man prüfen ob das Ergebnis noch mit der Standard-BWA übereinstimmt.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
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Hallo zusammen,

wenn man, wie Herr Braun schreibt, viele Möglichkeiten der Kostenrechnung nutzen möchte, sollte man auf die Kostenrechnung umsteigen.

Wenn jemand, wie "bodensee" nur die Aufteilung der Umsatzerlöse und Kosten in der BWA sehen möchte, empfehlen wir die Nutzung einer anderen Standard-BWA, z.B. Einnahmen-Ausgaben-BWA mit Wertenachweis.

So sehen Sie, wie sich z.B. die Umsatzerlöse zusammensetzen. Ihre speziell angelegten Konten inkl. Beschriftung 4402 für JA, 4404 für FIBU etc. bleiben bestehen.

Man kann auch einen Vorjahresvergleich mit Wertenachweis erzeugen. Eine individuelle BWA ist nicht erforderlich, wenn die Information im Wertenachweis ausreicht.

Auf die Frage nach dem Grund der Einstellung:

Die Steuerberater-BWA wird eingestellt, da die einzelnen Teile daraus an anderen Stellen im Programm zu finden sind. Die Aufteilung von Erlösen und Kosten findet man z.B. in der Einnahmen-Ausgaben-BWA mit Wertenachweis. Die Cash-Flow-Rechnung und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung finden Sie in der Kapitalflussrechnung bzw. in der Einnahmen-Ausgaben-BWA. Die Produktivitätskennzahlen, wie Umsatz pro Mitarbeiter müssen in der FIBU bisher manuell erfasst werden.

Die Pakete der Eigenorganisation bieten größere und komfortablere Auswertungsmöglichkeiten bei der Ermittlung und Planung von Umsatz/Kosten/Deckungsbeiträgen pro Mitarbeiter/Auftrag/Mandant.

Der Einsatz von Eigenorganisation ist unsere Empfehlung für das Kanzleicontrolling.

Mit freundlichen Grüßen

K. Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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bodensee
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Da ich mich gerade damit beschäftigt habe wie ich eine individuelle BWA ( alternative zur alten STB BWA ) ab 2021  (insbesondere Aufteilung der Erlöse)  wollte ich den Beitrag nochmals nach oben bringen. 

 

Für alle die die alte STB BWA genutzt haben. Sie können folgendes tun: 

 

Exportieren Sie die Stammdaten der STB BWA in 2020 ( (csv Datei) und importieren Sie diese in 2021 dann haben Sie die Alte STB BWA zurück. Natürlich wird diese nicht mehr gepflegt, d.h. neue Konten z.Bsp. für die nächste Umstellung Umsatzsteuer wird es nicht mehr geben bzw. müssen von Hand selbst gepflegt werden. 

 

Nachdem ich zuerst versucht hatte eine indiv. BWA anzulegen , das war mir zu aufwändig, habe ich diese Lösung für mich gefunden. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
einmalnoch
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@bodensee  schrieb:

Da ich mich gerade damit beschäftigt habe wie ich eine individuelle BWA ( alternative zur alten STB BWA ) ab 2021  (insbesondere Aufteilung der Erlöse)  wollte ich den Beitrag nochmals nach oben bringen. 

 

Für alle die die alte STB BWA genutzt haben. Sie können folgendes tun: 

 

Exportieren Sie die Stammdaten der STB BWA in 2020 ( (csv Datei) und importieren Sie diese in 2021 dann haben Sie die Alte STB BWA zurück. Natürlich wird diese nicht mehr gepflegt, d.h. neue Konten z.Bsp. für die nächste Umstellung Umsatzsteuer wird es nicht mehr geben bzw. müssen von Hand selbst gepflegt werden. 

 

Nachdem ich zuerst versucht hatte eine indiv. BWA anzulegen , das war mir zu aufwändig, habe ich diese Lösung für mich gefunden. 

 

 


@bodensee: Welche Informationen benötigen Sie?

 

Sollten Sie mit EOclassic arbeiten können Sie über das Auskunftssystem recht aufschlussreiche Auswertungen generieren die weit über die Aufteilung von Umsätzen in der Fibu hinausgehen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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bodensee
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Ich wollte nur eine meiner 3 BWA's im alten Format weiterhin haben. 

 

Da ich meine Rechnungen nicht über Datev schreiben , hilft mir das Auskunftssystem leider nicht, das hatte ich zuvor schon getestet, hätte mich aber auch gewundert wenn das EO System auf die Fibu Daten und nicht auf die Daten der Rechnungsschreibung zurückgegriffen hätte. 

 

Noch mehr Auswertungen brauche ich eigentlich nicht, ich bin gefühlt eh schon den ganzen Tag am kontrollieren und das 5-6 Tage die Woche, daher ist mein Bedarf auch wenn Sie aufschlussreich sein mögen an Auswertungen gedeckt. 

 

Der Hinweis auf das Auskunftssystem war auch in den Datev Hilfen / Lexinform Dokumenten zu finden. 

 

Mit ging es nur darum Kollegen die Möglichkeit zu zeigen wie man sehr schnell und einfach die Stb BWA auch in 2021 generieren kann. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 05.02.2021 11:49:19 von bodensee
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