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Stapel (z.B. Kreditkartenabrechnung)

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letzte Antwort am 08.07.2016 15:56:16 von mehlbox
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wilmad_
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Guten Morgen!

Ich entschuldige mich gleich schon mal im Voraus für meine Fragen, aber ich bin wirklich noch absoluter Neuling in Datev - habe gerade meine Weiterbildung Finanzbuchhaltung gemacht und buche jetzt seit einem Monat bei unserem Unternehmen mit Datev. In den Musterfällen war es immer ganz einfach: Ich habe die Eingangsrechnungen z.B. von März, lege mir einen Stapel "Kreditoren März" an und buche dann mit dem Rechnungsdatum der ER. Nun, die Wirklichkeit sieht nun leider etwas anders aus: Ich habe hier z.B. eine Rechnung vom 28. März (z.B. Telekom), einen Eingangstempel drauf vom 12. April. Wo buche ich die Rechnung denn nun? Im Stapel April mit Belegdatum vom 28.03. oder noch in den März-Stapel?

Dann habe ich z.B. eine Auslagenerstattung für unseren Geschäftsführer zu buchen: die Belege sind von Januar und Februar, bekommen habe ich die Unterlagen im Mai. Wo und wie verbuche ich das jetzt? USt-Voranmeldung für das I Quartal ist doch schon lange raus! Allgemein: Das Datum, was in Datev in der Buchungszeile angegeben ist - was ist das: mein BUCHUNGSdatum oder mein BELEGdatum?

Dann noch das Thema Kreditkartenabrechnung: Ich habe gedacht, ich lege mir für jede Abrechnung einen Stapel an: Also praktisch KK01, KK02 - blöd nur, dass die Abrechnung immer zwei Monate betrifft: 18.01 - 18.02. z.B. Wie macht Ihr das in der Praxis?

Also, wie gesagt, ich hoffe die Fragen sind nicht allzu dämlich, aber das beschäftigt mich doch wirklich...

Danke für jede Hilfe!

Wilma

theo
Meister
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Hi Wilma,

wie Du die Rechnungen bzw. Zahlungen dazu buchen musst, hängt zu einem davon ab, ob Ihr vom Gesetz her dazu verpflichtet seid, zum anderen wie Ihr buchen möchtet, um eine schönere Buchhaltung zu haben.

Erstmal solltest Du rausfinden, ob Ihr Bilanzierer oder Einnahmen-Überschuss-Rechner (auch 4.3-Rechner genannt / kann einfach nach den Zahlungen buchen) seid.

Der Bilanzierer bucht die Rechnungen vorab, normal mit Rechnungsdatum u. dann später die Zahlungen dagegen (bzw. Verlust wenn keiner zahlt). Beim 4.3-er muss man das nicht u. kann bspw einfach Bank, Kasse, Privateinlagen hintereinander durchbuchen.


Der Eingangsstempel ist (außer auf evtl. Haftungsgründen etc./ bei Verschiebung zwischen den Jahren) für die USt normal nicht so wichtig, sondern entweder das Zahlungsdatum (4.3-Rechner) oder bei Bilanzieren das Rechnungsdatum (sog. Soll-Versteuerer). Man kann bis zu gewissen Größen die Ist-Versteuerung beantragen.

Zur Orientierung einfach mal durch die Stammdaten Rechnungswesen u. Jahresabschluss klicken. Die Angaben können sich auch mal ändern, dann gibts dazu meistens einen Brief vom Finanzamt.

In der Buchungszeile gibt es einen Punkt 'Details' (der verschwindet leider immer wieder), auch sehr schön. In den'Summen u. Salden' sieht man, wo der Computer die USt hinbucht (z.B. bei Zahlung oder Rechnungserteilung).


Bezügl. Auslagenerstattung: 'Geschäftsführer' deutet ja eigentlich darauf hin, dass Ihr eine GmbH seid, dann seid Ihr auch Bilanzierer (mit Soll- oder Ist-Versteuerung). Da wäre zuerst eig. das Datum der Erstattung u. die Zahlungsart das Interessante.

In der Buchungszeile ist das Datum bei Rechnungen normal das Belegdatum. Bei Bank, Kasse, Privateinlagen das Buchungsdatum. Wenn man sich die Auslagen ein paar Monate später bar erstatten lässt, z.B. das Datum der Auszahlung. Gleichzeitig hätte der andere bis zur Zahlung eine Forderung gegenüber der GmbH.

Seit kurzem lässt sich auch ein abweichendes Leistungsdatum zusätzlich erfasst werden. Braucht man auch manchmal, aber nicht immer


Kreditkartenabrg. u. alles andere einfach auf Monate aufteilen. Außer beim Jahresabschluss sollte man immer monatlich buchen, damit das mit der USt richtig (u. die Auswertungen besser aussehen).

Zur schöneren Buchführung: Auch als 4.3-Rechner macht es häufig Sinn wie ein Bilanzierer zu buchen. Dann kann das Programm bspw. Eure offenen Posten verwalten u. den Zahlungsverkehr machen. Wenn die Buchhaltung die Belege immer nur mit ein paar Monaten Verzögerung bekommt, geht das allerdings nicht


dirk.jendritzki​ für Rechtschreibung, Syntax, Kohärenz der o.g. Textes kann ich leider keine Gewähr mehr übernehmen, der Cursor treibt mich noch in den Wahnsinn. Beim Kopieren&Einfügen von Text passieren bezüglich der Absätze auch ganz wilde Dinge. Ich schreib ab jetzt wieder mit Textverarbeitung.

PS Das ein Addon Schuld ist, kann ich übrigens ausschließen. Ich hab das Verhalten auf div. Desktop OS mit sowohl FF als auch Chrome. Es gibt nur ein Addon das fast überall vorkommt (ABP), Texteingaben auf allen anderen Seiten sind  aber unproblematisch.

Edit: In der Klammer nach 'Der Eingangsstempel' zur rechtlichen Korrektheit.

Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

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wilmad_
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Hallo Theo!

Ganz herzlichen Dank, dass Du Dir so viel Zeit genommen und meine Fragen so ausführlich beantwortet hast. Jetzt ist mir doch vieles klarer geworden!

Wir sind übrigens ein Verein mit Sollversteuerung - ist noch nicht ganz klar ob wir bilanzieren oder "nur" eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Ich bilanziere jetzt erst mal, da ich mich mit der offenen Posten Buchhaltung sicherer fühle.

Noch mal Dankeschön und lieben Gruß

Wilma

theo
Meister
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Ein gemeinnütziger Verein mit Wirtschaftsbetrieb?

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wilmad_
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Ja, genau!

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Dirk_Jendritzki
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Lassen Sie uns zum Thema springender Cursor bitte hier weiter machen Re: Cursor springt bei Texteingaben nach oben !

Grüße

Dirk Jendritzki

Viele Grüße Dirk Jendritzki
Head of DATEV-Community | DATEV eG
theo
Meister
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Mit welchem Kontenrahmen bucht Ihr?

Edit erster Beitrag,s.o.

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wilmad_
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Mit dem SKR049

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mehlbox
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Man möge jedoch kurz einwerfen, dass auch ein 4/3 im Idealfall mit Debitoren und Kreditoren arbeiten sollte. Das hat nämlich eine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug bei Rechnungen die im Dezember ausgestellt werden und dann aber erst im Januar bezahlt werden.

Der Vorsteuerabzug ist nämlich dann gegeben, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Das ist nämlich besonders interessant, wenn man im Dezember ein Fahrzeug kauft und erst im Januar bezahlt. Dann hat man nämlich ziemlich gelitten bei einer Umsatzsteuerprüfung.

Man hat dann nämlich Erlöse und Aufwendungen in den Auswertungen in dem Monat, wo sie auch tatsächlich entstanden sind. Man muss sich halt als 4/3 Rechner lediglich die OPOS Funktion einrichten und dann ist alles ok.

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letzte Antwort am 08.07.2016 15:56:16 von mehlbox
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