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Sonderbetriebseinnahmen bei EÜR

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letzte Antwort am 02.12.2021 13:34:14 von Kristina_Schmidt
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f_mayer
Meister
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Nachricht 1 von 4
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Liebe DATEV, liebe Community,

 

ein Mandant betreibt ein Gewerbe und hat einen Gegenstand an eine GbR verkauft, bei der er einer der Gesellschafter ist.

 

Bei der Gesellschaft habe ich dies als Vergütung an Mitunternehmer erfasst, in der Feststellungserklärung werden diese Ausgaben ihm wieder als Sonderbetriebseinnahmen zugerechnet.

 

Wie aber erfolgt die Erfassung beim Einzelunternehmer? Ich nehme an, dass bei Bilanzierenden dafür die Konten "Sonderbetriebseinnahmen" (Konten 8500 bis 8505 in SKR 03) vorgesehen sind, ich habe aber leider eine Überschussrechnung.

 

Was mich auch stutzig macht, ich habe mich mit dem Konto "Gewinnanteile Mitunternehmerschaften" (Konto 2618 in SKR 03) beholfen. Dies führt aber dazu, dass der Betrag nicht im betrieblichen Ergebnis enthalten ist, sondern erst bei den steuerlichen Korrekturen dazugerechnet wird (Zeile 103 der EÜR 2020). Zum einen sollte es meiner Ansicht nach ja umgekehrt sein (im  betrieblichen Ergebnis enthalten und steuerlich wieder herausgerechnet), zum anderen aber lese ich das Formular der Anlage EÜR durchaus so, dass Ergebnisanteile aus Personengesellschaften dazugerechnet werden, aber das würde so wie ist das momentan sehe zu einer doppelten Besteuerung führen, einmal durch die Ergebnismitteilung des Betriebsfinanzamtes und ein zweites Mal über die EÜR.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

f_mayer
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Nochmal kurz mein Problem_

Überschussrechner hat einen Erlös durch Verkauf an eine GbR bei der er auch Gesellschafter ist.

 

Meiner Ansicht nach ist dies bei der GbR eine Sonderbetriebseinnahme, dann muss aber dieser Erlös bei der EÜR des Einzelunternehmens wieder herausgerechnet werden, oder sehe ich das falsch?

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guenther
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
927 Mal angesehen

Ja, der Erlös muss bei dem EU herausgerechnet werden inkl. anteiliger Betriebsausgaben.

 

Wir haben auch folgenden Praxisfall:

 

EU ist an KG zu 10% beteiligt und erbringt mit dem EU Leistungen an die KG.

 

-> Bei der KG SonderBE 15 (1) Nr. 2

-> Das EU wird buchhalterisch "aufgespalten" in EÜR "nicht KG" und "SonderErgebnis KG"

 

Den Anteil des SonderErgebnisses KG haben wir im EU auf ein Verrechnungskonto ausgebucht.

mfg Thomas Günther
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Kristina_Schmidt
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
876 Mal angesehen

Hallo Herr Mayer,

 

in Ihrem Fall würde ich nochmal recherchieren, ob wirklich Sonderbetriebseinnahmen vorliegen.

 

Lt. BFH v. 18.09.1969 (BStBl II 1970 ,43) ist die Lieferung von Waren im Rahmen eines Kaufvertrages  - anders als etwa die Vermietung - keine "Überlassung" von Wirtschaftsgütern.

 

Und Ihr Gegenstand befand sich auch nicht im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der GbR.

 

Viele Grüße

K. Schmidt

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letzte Antwort am 02.12.2021 13:34:14 von Kristina_Schmidt
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