Irgendwo weiter oben gab es den Vorschlag schon mal und den finde ich gut - daher: wenn es ein Konto gibt, auf das alle buchen und irgendwann gibt es die komplette rechtliche Würdigung, dann kann Datev-Seitig die korrekte Kontenzweck Zuordnung vorgenommen werden und an alle Kanzleien ausgereicht werden. Mit einem Minimalaufwand haben dann alle den richtigen Ausweis in Bilanz, EÜR, BWA usw.
Und den Hinweis, dass das Konto nur für ein Jahr nutzbar wäre, lass ich nicht gelten. Es wäre nicht das erste Mal, wenn Konten nur für ein Jahr freigegeben werden. Zum Anderen - wer weiss schon, ob es wirklich nur für ein Jahr ist.
Hallo Herr Kahl,
volle Zustimmung. Ich finde es armselig, dass eine Genossenschaft der Steuerberater, die 40.000 Beratern und ihren Kanzleien und tausenden von Unternehmen eine Rechnungswesensoftware programmiert und verkauft hat, hier keine Lösung vorschlägt. Einfach Communitybeiträge wiedergeben ist keine Lösung. Das Problem ist doch klar: In den aktuellen BWAs muss der Zuschuss ausgewiesen werden. Warum bewegt sich bei der Datev nicht jemand und moderiert die Lösungssuche, bis man sich auf ein Konto geeinigt hat? Typisch Datev, wer sich zuerst bewegt, hat verloren.
Hallo Community,
mit Veröffentlichung des Formulars Anlage EÜR hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt in welche Zeilen des Formulars die erhaltene Corona Soforthilfe, bzw. deren evtl. Rückzahlung ausgewiesen werden soll:
• Zeile 15: „Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b schuldet“.
• Zeile 66: „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)“.
In der folgenden Darstellung haben wir die Behandlung der genannten Konten im Formular Anlage EÜR dementsprechend aufgenommen:
Ausweis | 2743 (SKR03)/4975 (SKR04) – Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) | 8603 (SKR03)/4830 (SKR04) – sonstige betriebliche Erträge | 2709 (SKR03)/4839 (SKR04) – sonstige Erträge unregelmäßig
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BWA-Form 1 | Sonstige neutrale Erträge | Sonstige betriebliche Erlöse | Sonstige neutrale Erträge |
BWA-Form 43 | Sonstige Erlöse | Sonstige Erlöse | Sonstige Erlöse |
GuV (erweitert) | übrige sonstige betriebliche Erträge | übrige sonstige betriebliche Erträge | übrige sonstige betriebliche Erträge |
GuV (groß) | Sonstige betriebliche Erträge | Sonstige betriebliche Erträge | Sonstige betriebliche Erträge |
GuV (mittelgroß, klein) | Rohergebnis | Rohergebnis | Rohergebnis |
GuV (kleinst) | Sonstige Erträge | Sonstige Erträge | Sonstige Erträge |
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG | Neutrale Erträge | Neutrale Erträge | Neutrale Erträge |
Formular Anlage EÜR | Zeile 15: umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen | Auffangposten (muss aufgeteilt werden auf Betriebseinnahmen) | Auffangposten (muss aufgeteilt werden auf Betriebseinnahmen) |
E-Bilanz | Zuschüsse und Zulagen | Andere sonstige betriebliche Erträge | Andere sonstige betriebliche Erträge |
Für eine mögliche Rückzahlung der Corona-Soforthilfe eignen sich folgende Konten:
Ausweis | 4900 (SKR03)/6300 (SKR04) – sonstige betriebliche Aufwendungen | 2010 (SKR03/---- (SKR04) betriebsfremde Aufwendungen | 2309 (SKR03)/6969 (SKR04) – sonstige Aufwendungen unregelmäßig |
BWA-Form 1 | Sonstige Kosten | Sonstige neutrale Aufwendungen | Sonstige neutrale Aufwendungen |
BWA-Form 43 | Verschiedene Kosten | Sonstige Aufwendungen | Sonstige Aufwendungen |
GuV (erweitert) | Verschiedene betriebliche Kosten | Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen |
GuV (groß, mittelgroß, klein) | Sonstige betriebliche Aufwendungen | Sonstige betriebliche Aufwendungen | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
GuV (kleinst) | Sonstige Aufwendungen | Sonstige Aufwendungen | Sonstige Aufwendungen |
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG | Verschiedene Kosten | Neutrale Aufwendungen | Neutrale Aufwendungen |
Formular EÜR | Zeile 66: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben | Zeile 66: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben | Zeile 66: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben |
E-Bilanz | Andere sonstige betriebliche Aufwendungen | Andere ordentliche/ sonstige betriebliche Aufwendungen | Andere sonstige betriebliche Aufwendungen |
Viele Grüße aus Nürnberg
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
Information zur E-Bilanz:
Im Rahmen der Übermittlung der E-Bilanz gibt es für die Corona-Soforthilfe keinen gesonderten Ausweis. Die Taxonomie-Version 6.3, die für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Übermittlung vorgesehen ist, ist veröffentlich. Auch die nachfolgende Taxonomie-Version 6.4 wurde bereits finalisiert. Ein gesonderter Ausweis ist auch in der Taxonomie-Version 6.5 nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.