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Soforthilfe NRW : Wie buchen?

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letzte Antwort am 04.11.2020 14:37:10 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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Thomas_Kahl
Meister
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Irgendwo weiter oben gab es den Vorschlag schon mal und den finde ich gut - daher: wenn es ein Konto gibt, auf das alle buchen und irgendwann gibt es die komplette rechtliche Würdigung, dann kann Datev-Seitig die korrekte Kontenzweck Zuordnung vorgenommen werden und an alle Kanzleien ausgereicht werden. Mit einem Minimalaufwand haben dann alle den richtigen Ausweis in Bilanz, EÜR, BWA usw.

 

Und den Hinweis, dass das Konto nur für ein Jahr nutzbar wäre, lass ich nicht gelten. Es wäre nicht das erste Mal, wenn Konten nur für ein Jahr freigegeben werden. Zum Anderen - wer weiss schon, ob es wirklich nur für ein Jahr ist.

MfG
T.Kahl
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 32 von 33
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Hallo Herr Kahl,

volle Zustimmung. Ich finde es armselig, dass eine Genossenschaft der Steuerberater, die 40.000 Beratern und ihren Kanzleien und tausenden von Unternehmen eine Rechnungswesensoftware programmiert und verkauft hat, hier keine Lösung vorschlägt. Einfach Communitybeiträge wiedergeben ist keine Lösung. Das Problem ist doch klar: In den aktuellen BWAs muss der Zuschuss ausgewiesen werden. Warum bewegt sich bei der Datev nicht jemand und moderiert die Lösungssuche, bis man sich auf ein Konto geeinigt hat? Typisch Datev, wer sich zuerst bewegt, hat verloren.

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 33 von 33
1262 Mal angesehen

Hallo Community,


mit Veröffentlichung des Formulars Anlage EÜR hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt in welche Zeilen des Formulars die erhaltene Corona Soforthilfe, bzw. deren evtl. Rückzahlung ausgewiesen werden soll:
• Zeile 15: „Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b schuldet“.
• Zeile 66: „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)“.


In der folgenden Darstellung haben wir die Behandlung der genannten Konten im Formular Anlage EÜR dementsprechend aufgenommen:

 

Ausweis2743 (SKR03)/4975 (SKR04) – Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)8603 (SKR03)/4830 (SKR04) – sonstige betriebliche Erträge

2709 (SKR03)/4839 (SKR04) – sonstige Erträge unregelmäßig


2510 (SKR03/- (SKR04)
Sonstige betriebsfremde Erträge

BWA-Form 1

Sonstige neutrale ErträgeSonstige betriebliche ErlöseSonstige neutrale Erträge
BWA-Form 43Sonstige ErlöseSonstige ErlöseSonstige Erlöse
GuV (erweitert)übrige sonstige betriebliche Erträgeübrige sonstige betriebliche Erträgeübrige sonstige betriebliche Erträge
GuV (groß)Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträge
GuV (mittelgroß, klein)RohergebnisRohergebnisRohergebnis
GuV (kleinst)Sonstige ErträgeSonstige ErträgeSonstige Erträge

Gewinnermittlung nach

§ 4 Abs. 3 EStG

Neutrale ErträgeNeutrale ErträgeNeutrale Erträge
Formular Anlage EÜRZeile 15: umsatzsteuerfreie BetriebseinnahmenAuffangposten (muss aufgeteilt werden auf Betriebseinnahmen)Auffangposten (muss aufgeteilt werden auf Betriebseinnahmen)
E-BilanzZuschüsse und ZulagenAndere sonstige betriebliche ErträgeAndere sonstige betriebliche Erträge

 

Für eine mögliche Rückzahlung der Corona-Soforthilfe eignen sich folgende Konten:

 

Ausweis4900 (SKR03)/6300 (SKR04) – sonstige betriebliche Aufwendungen2010 (SKR03/---- (SKR04)
betriebsfremde Aufwendungen
2309 (SKR03)/6969 (SKR04) – sonstige Aufwendungen unregelmäßig
BWA-Form 1







Sonstige KostenSonstige neutrale AufwendungenSonstige neutrale Aufwendungen
BWA-Form 43Verschiedene KostenSonstige AufwendungenSonstige Aufwendungen
GuV (erweitert)Verschiedene betriebliche KostenÜbrige sonstige betriebliche AufwendungenÜbrige sonstige betriebliche Aufwendungen
GuV (groß, mittelgroß, klein)Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungen
GuV (kleinst)Sonstige AufwendungenSonstige AufwendungenSonstige Aufwendungen
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStGVerschiedene KostenNeutrale AufwendungenNeutrale Aufwendungen
Formular EÜRZeile 66: Übrige unbeschränkt abziehbare BetriebsausgabenZeile 66: Übrige unbeschränkt abziehbare BetriebsausgabenZeile 66: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
E-BilanzAndere sonstige betriebliche AufwendungenAndere ordentliche/ sonstige betriebliche AufwendungenAndere sonstige betriebliche Aufwendungen
    

 

Viele Grüße aus Nürnberg


Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

 

 

Information zur E-Bilanz:
Im Rahmen der Übermittlung der E-Bilanz gibt es für die Corona-Soforthilfe keinen gesonderten Ausweis. Die Taxonomie-Version 6.3, die für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Übermittlung vorgesehen ist, ist veröffentlich. Auch die nachfolgende Taxonomie-Version 6.4 wurde bereits finalisiert. Ein gesonderter Ausweis ist auch in der Taxonomie-Version 6.5 nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

 

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letzte Antwort am 04.11.2020 14:37:10 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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