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Selbstbuchender Mandant - Digitale Belege, Rewe, Datev Zahlungsverkehr

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letzte Antwort am 22.10.2019 12:01:23 von eliansawatzki
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Gelöschter Nutzer
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie lässt sich optimal folgendes Szenario lösen:

Ein Selbstbuchender Mandant möchte mit Kanzlei Rechnungswesen digital buchen und später den Zahlungsverkehr in Verbindung mit der offenen Posten Buchhaltung verwenden.

Mein erster Gedanke wäre folgender gewesen:

Für die digitale Verbuchung der Belege würden wir zusätzlich Belege Online in Unternehmen Online verwenden. So sollten wir später in der Kanzlei bei der Erstellung des Jahresabschlusses ebenfalls die digitalen Belege zu den Buchungen sehen können.

Der Zahlungsverkehr soll dann durch Datev Zahlungsverkehr abgewickelt werden und nicht mit der Bank Online in Unternehmen Online.

Bei der Umsetzung stellen sich bei uns folgende Fragen:

Kann Unternehmen Online gleichzeitig mit Kanzlei Rechnungswesen beim Mandanten und bei uns in der Kanzlei verbunden werden? Oder muss hier bezüglich der Unterberaternummer/Beraternummer etwas beachtet werden?

Wie kann das Szenario gegebenenfalls anders gestaltet werden bzw. gibt es allgemeine Erfahrungen zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Marc Johannes Renz

eliansawatzki
Meister
Offline Online
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934 Mal angesehen

Hallo Herr Renz,

genauso wie Sie es beschrieben haben würde ich es auch umsetzen:

- digitale Belege landen in DUO des Mandanten

- digitale Belege werden im Rechnungswesen des Mandanten gebucht

- aus der OPOS-Buchhaltung werden bei gepflegten Geschäftspartnerstammdaten die Zahlungen erstellt und an den Zahlungsverkehr übergeben und von dort ausgeführt

Beachten Sie bitte Folgendes für die Bestandsanlagen:

- auf Mandantenseite: Rechnungswesen und Unternehmen online wird unter der Unterberaternummer angelegt (weil der Mandant z. B. für die Kommunikation mit dem DATEV-RZ ein Beraternummernkennwort benötigt - und hier sollte er nur sein eigenes Kennwort kennen)

- auf Kanzleiseite empfehle ich, den Rechnungswesenbestand auch unter der Unterberaternummer zu führen, dann klappt es mit dem Daten-/Belegaustausch reibungslos (um mit Ihren Worten zu sprechen: DUO ist dann mit dem Rechnungswesen des Mandanten und der Kanzlei verbunden) - sofern Sie auch die Lohnauswertungen und -zahlungsaufträge für den Mandanten in DUO bereitstellen wollen denken Sie bitte daran, auch das Lohnprogramm unter der Unterberaternummer zu führen.

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letzte Antwort am 22.10.2019 12:01:23 von eliansawatzki
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