Hallo,
wir wollen ein Einzelunternehmen im Wege einer Sachgründung in eine GmbH einbringen (Buchwertfortführung)
derzeit gibt es aufgrund von Sonderabschreibungen eine Handelsbilanz (höheres Kapital) und eine Steuerbilanz (niedrigeres Kapital).
Was wird aus der Differenz?
Haben wir einfach in der Handelsbilanz eine höhere Kapitalrücklage bzw. Darlehen an den Gesellschafter?
Da müsste man ja auch das Darlehen unterschiedlich verzinsen? Wie löst sich das je wieder auf?
wie löst man das? Ich bin für praktische Vorschläge dankbar.
Danke für die Hilfe
Sind zwar echt wenige Angaben aber die Lösung müsste ein komplett neutraler Ausgleichsposten auf der Aktiva sein.
Vgl BMF vom 11.11.2011 (Umwandlungssteuererlass) Randziffer 20.20