Im Elektronischen Wissen Buchungs-ABC (Art.Nr. 5305569) wird unter "Tankgutscheine - Buchungsbeispiele" beschrieben, wie Tankgutscheine zu buchen seien. Das führt durch die Programmverbindung dazu, dass in der Anlage EÜR die an die Arbeitnehmer ausgegebenen Sachbezüge als Einnahmen des Unternehmens und doppelt im Aufwand ausgewiesen werden.
Das ist doch falsch und einem Mandanten nicht vermittelbar. Warum wird das so vorgeschlagen und wie kann ich erreichen, dass die Tankgutscheine nur 1x in der EÜR erscheinen?
Wir buchen die Sachbezüge wie folgt (SKR 04):
Kauf Bestandskonto 1000 an Bank 1800
Lohnrechnung
Lohnart 2480 Kto. 6072 im Soll und Folgelohnart (Nettoabzug) 9002 Kto. 1000 im Haben
Dann stimmt man in der Buchhaltung eigentlich nur noch das Konto 1000 ab, ob so viele Gutscheine gekauft wie abgerechnet wurden.
Das hat auf den Vorteil, dass Mandanten, die GS auf Vorrat kaufen, den Aufwand erst mit tatsächlicher Ausgabe an die Mitarbeiter haben. Der bloße Kauf eines Gutscheins ist ja erstmal nur ein Geldwechsel.
VG
@taniafiwi schrieb:
Das hat auf den Vorteil, dass Mandanten, die GS auf Vorrat kaufen, den Aufwand erst mit tatsächlicher Ausgabe an die Mitarbeiter haben. Der bloße Kauf eines Gutscheins ist ja erstmal nur ein Geldwechsel.
VG
ist das bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG so richtig?