Hallo an alle,
ab Sommer 2023 werden einige Konto-/Textschlüsselkombinationen nicht mehr in der Auswertung berücksichtigt. Dazu bekommt man jetzt schon Hinweise. Der Textschlüssel 644 (Viehseuchenbeitrag) ist mit dem Sollkonto 5049 und Habenkonto 4970 hinterlegt, gemäß Textschlüsselplan 2023. Trotzdem ist diese Kombination in den Hinweisen als nicht zulässig enthalten. Kann mir da jemand sagen warum das so ist?
Ferner wurden die Pachtzahlungen auf den Konten 6315 001, 6315 002 u.s.w. den verschiedenen Verpächtern zugeordnet (Kontobeschriftung). Auch das wird beanstandet. Darf man im betrieblichen Rahmen gar keine "Unterkonten" mehr anlegen? Bei Privatentnahmen ist es ja kein Problem.
Vielen Dank schonmal im Voraus 🙂
Hallo Mamu,
sie bebuchen bei dem SKR 14 die Konten 5049 000 (Bezogene Leistungen der Tierproduktion) in Kombination mit den Textschlüsseln 643 bis 648 und bekommen hierbei einen fehlerhaften Hinweis.
Gleiches gilt bei dem Konto 6315 000 Pacht (unbewegliche Wirtschaftsgüter).
Wie wir Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt haben, können Sie den Hinweis übergehen und der Export des BMEL-Jahresabschlusses bzw. das Ausgeben der Auswertungen ist weiterhin möglich.
Der Fehler wird mit einem der nächsten Service-Release behoben.
Weiter Informationen finden Sie hier:
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1027009
Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Schmidt