Hallo zusammen,
eine Kollegin soll bei einem Mandanten ein SEPA anlegen, bekommt aber immer die Meldung es würde das Recht für die SEPA-Mandatsverwaltung fehlen.
Dieses ist in der RVo aber mit den richtigen Ordnungsbegriffen unserer FIBU (die auch in der Fehlermeldugn erwähnt werden) hinterlegt, fehlt evtl. noch ein weiteres Recht?
Guten Morgen @Kommissar_Buchhaltung ,
DATEV - DFÜ über Internet wäre noch ein Recht das man benötigt für die Nutzung der SEPA-Mandatsverwaltung.
prüft doch mal das Dokument SEPA-Mandatsverwaltung: Voraussetzungen oder SEPA23 Die Anschaltung an die SEPA-Mandatsverwaltung ist nicht möglich. aus Erfahrung liegt es meistens an einen der Aufgeführten Ursachen die in den Dokumenten beschrieben sind.