Soweit die Meldung unter Rewe. Glücklich macht mich dies aber nicht, denn nun kann die Buchführung eben nur ohne ESt-Belegbuchen erstellt werden, mit dem Effekt, dass diese Buchungen ggf. unter den Tisch fallen. Eher eine unglückliche Situation.
Soll ja "bald" (zum 31.07.) behoben werden, mit nachträglicher Übernahme lt. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz - eingeschränktes Arbeiten mit ESt Belegbuchung