Hallo Community,
habe folgendes Problem mit der Redispatch-2.0 Regelung für PV-Anlagen über 100 kwp.
Eine GmbH mit einer PV-Anlage größer 100 kwp bekommt seit 01.10.2021 die Einspeisevergütung von den Stadtwerken gesplittet. Seit 01.10.2021 wird ein Teil der Stadtwerkeauszahlungen ganz normal wie früher mit 19% ust-pflichtig ausgezahlt und jetzt seit 01.10.2021 ein Teil ohne Umsatzsteuer. Der nicht steuerbare Teil soll wohl eine Art "Schadenersatz" sein, das die Anlage durch fremdeingriff runtergeregelt wird/werden kann.
Der Mandant bucht über ein Fremdprogramm und hat halt Standard-Konten mit USt und ohne USt bebucht, damit die USt richtig in den Voranmeldungen abgeführt wird.
Nun meine Frage da wir den Jahresabschuss entwickeln: Sollen die Vergütungen ohne USt im Bereich "Erträge" wie z. B. Konto 2742 (SKR 03) gebucht werden oder im Bereich Umsatzerlöse 8607 oder Konto 8950 (SKR03)?
Hintergrund meiner Frage ist die Einstufung der Größenklasse der GmbH als Kleinst-Kapitalgesellschaft oder Kleine GmbH. Die Bilanzsumme ist wohl die nächste Zeit über 350.000 Euro aber der Umsatz je nach Einstufung drunter oder drüber.
(Nur als Vergleich: nach Rückfrage bei der Firma waren die Zahlungen der Einspeisevergütung für April und Mai 2022 bei ca. 30% ohne USt und 70% mit USt) was praktisch irgendwie bedeutet, das ca. 30 % des Leistung der Anlage anscheinend nicht verwertet werden können, wenn ich das richtig interpretiere...
Ich weiss nicht ob ich die Auszahlungsbeträge ohne USt für die Größeneinstufung unter den §277 Abs. 1 HGB ansiedeln soll oder nicht. Einerseits ist es doch eine laufende Zahlung die erbracht wird weil die Firma halt eine PV Anlage betreibt und der frühere Gesamtumsatz halt jetzt gesplittet wird, andererseits ist es aber eine Art Schadenersatz.
Wie handhabt Ihr das bei Euch - würde mich interessieren.
Schöne Grüsse
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Kategorie angepasst von @Katharina_Schoenweiss
Es handelt sich um die Marktprämie = um so genannte echte, nicht steuerbare Zuschüsse.
Da es mit der Einspeisevergütung (als Erlös) zusammenhängt ist 8950 (ggf. Kontenbeschriftung anpassen) das richtige Konto.