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Rechnungsstorno wird zum Rechnungsdatum zurückdatiert

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letzte Antwort am 03.10.2020 03:06:38 von quantenjoe
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quantenjoe
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Moin Moin

 

Was ist passiert?

Eine Mitarbeiterin hat eine alte Rechnung (aus 2018), die mit SIcherheit nicht ausgegelichen wird storniert. Das hatte zur Folge, dass Datev in 2018 einen STornobuchungssatz mit dem Rechnungsdatum anlegte. Und zwar ohne Warnung, Meldung oder sonst irgendeinen Hinweis. 2018 ist natürlich schon festgeschrieben. Diese "Buchung" ist also eine Katastophe.

 

Wir haben dann weiter probiert und siehe da, das passiert immer! Wenn die Rechnung gestern war, dann ist es nicht so schlimm (Monatsende ist erst in knapp 2,5 Stunden). Es sei denn jenes Gestern war im Vorjahr (jaja, die Jahrewechsel). Wenn die Rechnung aber ein paar Monate vorhergeschrieben wurde, wird damit die schon festgeschriebene Buchführung verändert, die maonatliche Steuererklärung nachträglich verändert - insgesamt also auch eine Katastrophe.

 

GoBD? Sehe ich nicht, wie die so erfüllt werden könnte, eher sehe ein echtes Problem. 

 

Wir haben das Problem Datev gemeldet. Rückmeldung war u.a.: Das ist so gewollt. Und als Workaround könnten wir ja Gutschriften tätigen.

 

Blöd nur, dass bei Gutschriften - jetzt kommt der Teil, den ich als ITler nicht so gut kenne - dann die Aufträge festgeschrieben (unveränderbar) bleiben. Bei einem Storno wäre das nicht so, man könnte dann beispielsweise zumindest einen Teil abrechnen. (so habe ich es verstanden. Mag sein dass es etwas anders ist, der wesentliche Punkt ist aber, dass bei einer Gutschrift Dinge unveränderbar bleiben, beim Storno nicht.).

 

Mein erster Gedanke jedenfalls war, Zitat: "Das ist ein Riesenklopps, Datev!"

 

Ich kann nicht sagen ob DVD 14 das verursacht oder es schon vorher so war (die Datev-Reaktion spricht für mich, dass Letzteres richtig ist).

 

Ich halte allein schon das Rückdatieren für nicht-GoBD-konform. Jedenfalls sollte es unbedingt eine Warnung und eine Option, das aktuelle Datum des Stornos einzutragen geben! Wer dann zurückdatiert, mag sich mit den Prüfern auseinandersetzen.

 

QJ

martin65
Meister
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Ich gehe davon aus, das "Storno" das falsche Instrument ist. Theoretisch ist auch eine Gutschrift falsch, da ich davon ausgehe, dass die Rechnung inhaltlich korrekt ist.

 

Ich würde die Rechnung gegen Forderungsverlust buchen, da der Mandant aus irgendeinem Grund, der nicht die abgerechnete Leistung betrifft nicht zahlt. Betriebswirtschaftlich wäre in meiner gedachten Variante eine Erlösschmälerung falsch, weil dem Erlös Aufwendungen gegenüber stehen.

quantenjoe
Fortgeschrittener
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Moin Moin

 

Ich gebe Ihnen prinzipiell Recht!

Nur das weiß nicht jeder und Datev fängt den Fehler nicht ab bzw. begeht ihn einfach.

Wir haben darauf hin Stornos in der Rechteverwaltung auf absolut Wissende begrenzt. Insofern, wird es erstmal nicht mehr auftreten. 

 

Diejenigen, die in die Falle liefen waren auch keine Anfänger. Ich will damit sagen, Datev hat sich schlicht anders verhalten als erwartet. 

 

Ich bin der Meinung, dass ein Programm hier prüfen muß und zumindest nachfragen, bereits Jahre mit Abschlüssen verändert werden sollen bzw. wenn bereits gemeldete Steruermonate verändert werden können.

 

Eigentlich, das ist meine Meinung, müßte ein Storno mit dem aktuellen Tagesdatum verbucht werden, weil an diesem Tag (und erst an diesem Tag) dieser Geschäftsvorfall stattfindet.

 

Ich meine, das Storno hätte vom Programm zumindest geprüft werden müssen, ob irgendwas bereits Festschriebenes davon berührt wird und dann nachfragen müssen, ob das wirklich gewollt ist (mit HInweis, dass dann alles neu berechnet und neu angemeldet werden muß - wie es Datev an anderen stellen macht. Selbst wenn man einfach nur liest, also nichts verändert.).

 

QJ

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letzte Antwort am 03.10.2020 03:06:38 von quantenjoe
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