Wie bucht ihr eine vom Unternehmer versehentlich doppelt gezahlte und später vom Kunden zurückerstattete Rechnungsgutschrift? Manuell als Betriebsausgabe inkl. Vorsteuer und später die entsprechende Umkehrbuchung? Das erscheint mir unlogisch, weil kein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang vorliegt, da ja keine Rechnung vorhanden ist?
Wäre bei einem Einzelunternehmen auch eine "Vereinfachung" möglich? Könnte ich die doppelte Zahlung als Privatentnahme und die Rückerstattung als Privateinlage buchen? Oder einfach nur: "Forderungen an Bank", die bei Rückerstattung ausgeglichen werden? Welche Alternative wäre korrekt? Habt ihr weitere Vorschläge?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kurz,
Entweder Sie buchen die Angelegenheit auf das Konto "Durchlaufende Posten". Das ist ein Konto im Bereich Sonstige Forderungen oder Sie buchen kreditorisch, wenn die Ausgangsbuchung auch im Kreditorenbereich gewesen ist.
Der Vorgang ist nicht über Betriebsausgaben/Bestriebseinnahmen abzuwickeln. Privat ist ohnehin falsch, da es ein unternehmerischer" Fehler" war.
Einer "Rechnungsgutschrift" bedarf es nicht, das würde implizieren, dass es eine 2. Rechnung gab. Aber so verstehe ich den Sachverhalt nicht.
Grüße aus dem Rheinland
Martin Heim
Guten Morgen Frau Kurz,
den Vorgang würde ich nur über das Konto durchlaufende Posten abbilden.
Mit einer privaten Angelegenheit hat das nichts zu tun.
Grüße aus Hessen
B. F.