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Rechnungen aus Drittland mit EU-Umsteuer Identifikationsnummer

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letzte Antwort am 10.05.2024 13:19:56 von G_happy13
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börnigen
Beginner
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Hallo alle zusammen,

 

ein Mandant hat eine Rechnung aus den USA erhalten. Diese Rechnung weist eine EU-Umsatzsteuernummer aus (EU.......).  Die ausgewiesene Umsatzsteuer entspricht der deutschen Umsatzsteuer.

 

Gibt es hierfür bestimmte Konten, die zu bebuchen sind? Bzw. welche Buchungsschlüssel sind zu verwenden. Oder kann der normale Vorsteuerschlüssel verwendet werden?

 

Vielen Dank für Eure Info! 

G_happy13
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Hallo,

 

ja, dass möchte ich auch gerne wissen. 

Kann uns da jemand weiterhelfen. 

Ganz besonders weiß ich nicht welche Steuerschlüssel anzuwenden ist.

Ist das EU oder Drittland? 

 

Danke im Voraus.

VG

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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 3 von 10
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M.E. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da höchstwahrscheinlich beim Lieferanten nicht als Firma registriert. Dann wären die Rechnungen netto auszustellen und es würde entweder Einfuhrumsatzsteuer oder 13b-Steuer anfallen.

Dinosaurier
sokru
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Ihre Frage ist nicht ohne weitere Informationen zu beantworten. 

 

Liegt eine Warenlieferung vor, müssen die Lieferbedingungen berücksichtigt werden. Wenn die Ware verzollt und versteuert geliefert wird, übernimmt der Lieferant die Zollabfertigung und die Einfuhrumsatzsteuer und Lieferung wird, wie eine Lieferung innerhalb Deutschlands behandelt. In diesem Fall spielt die angegebene USt-Id-Nr. keine Rolle.

 

Wird unverzollt und unversteuert geliefert, ist der Ausweis der Umsatzsteuer falsch. Auf Grund des falschen Ausweises der Umsatzsteuer wird diese nicht gesetzlich geschuldet ist somit nicht abziehbar. Im Zusammenhang mit der Einfuhr ist nur die (selbst) bezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar.

 

Liegt eine sonstige Leistung vor, ist die ausgewiesen Umsatzsteuer auch nicht abziehbar. In diesem Fall liegt im B2B-Bereich die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG. vor. Auch in diesem Fall wird die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht gesetzlich geschuldet und ist deshalb nicht abziehbar. 

 

Die USt-Id-Nr. mit EU.. werden meines Wissens nach an Unternehmer aus dem Drittland vergeben, die innerhalb der EU umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen an Privatpersonen erbringen. Eventuell hat sich Ihr Mandant auf einer Vermittlungsplattform für sonstige Leistungen nicht als Unternehmer angemeldet.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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G_happy13
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Ich habe es nicht so richtig verstanden. 

Ich erläutere kurz mein Anliegen: 

Wir haben eine Programm gekauft, die vom USA stammt.

Lieferant ist aus der USA und er hat uns angegeben  EU VAT No.....

Hier hat der Lieferant den Deutschen Steuersatz (19%) angegeben. 

Was muss ich hier achten. Welche BU Schlüssel muss ich hier nehmen, die für USA als Drittland oder die aus EU (Innergemeinschaft)? 

Jedoch EU muss doch die Steuersatz (19%) rausgenommen müssen, da EU ohne Steuer angibt. Wenn es EU (Innergemeinschaftliche Erwerb) nehme muss die Rechnung doch korrigiert werden richtig? 

Und bei Drittland wenn es keine Einfuhrsteuer ist dürfte den Steuersatz auch nicht vorhanden sein richtig ?

 

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sokru
Fortgeschrittener
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Es liegt eine sonstige Leistung eines Lieferanten aus dem Drittland vor. Für diese Leistung ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG anzuwenden. Somit ist die Ihnen vorliegende Rechnung grundsätzlich erst einmal falsch ausgestellt. Scheinbar ist aus Ihrer Bestellung nicht eindeutig hervor gegangen, dass die Software für ein Unternehmen wurde. In folge dessen ist die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer nicht abziehbar.

 

Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist der Buchungsschlüssel 94 (2- und 3-stellige Buchungsschlüssel) und dann in der Auswahl "Leistungen ausländischer Unternehmer" oder Buchungsschlüssel 511 (3- und 4-stellige Buchungsschlüssel zu verwenden.

 

Wenn sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist der Buchungsschlüssel 95 (2- und 3-stellige Buchungsschlüssel) und dann in der Auswahl "Leistungen ausländischer Unternehmer (ohne Vorsteuerabzug)" oder Buchungsschlüssel 6511 (3- und 4-stellige Buchungsschlüssel zu verwenden.

 

Im Zweifel bitten Sie bitte Ihren Steuerberater, dass er Ihnen die jeweiligen zu Grunde liegenden umsatzsteuerlichen Sachverhalte erklären möge, dass Sie diese auch verstehen. Leistungsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen und die Anwendung des der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sind nicht gerade die einfachsten umsatzsteuerlichen Sachverhalt, die es gibt.

 

 

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
G_happy13
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Super, vielen lieben Dank für die ausschussreichen Erklärung.

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G_happy13
Beginner
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Noch kurz eine Frage: 

Wenn ich hier den BU-Schlüssel mit  "Leistungen ausländischer Unternehmer " nehme, die einem EU oder Deutsch Steuernummer hat. Wird trotzdem "Leistungen ausländischer Unternehmer " genommen? Also hat dann die EU Steuer-ID oder Deutsche Steuernummer dann hier keine Bedeutung? Richtig?

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sokru
Fortgeschrittener
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Richtig, bei Verwendung der entsprechenden Buchungsschlüssel spielen Die USt-Id-Nr. oder die Steuernummer keine Rolle.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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G_happy13
Beginner
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Ok, super vielen Dank. 

Gut zu wissen. 

Ein schönes Wochenende noch.

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letzte Antwort am 10.05.2024 13:19:56 von G_happy13
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