Neuer Fall:
Eine Rechnung, die Unternehmen 2 betrifft wurde vom Girokonto des Unternehmens 1 überwiesen. Wie ist der Vorgang bei Unternehmen1 bzw. Unternehmen 2 jeweils zu verbuchen?
Hallo Frau Kurz,
im Idealfall mit dem Geldempfänger sprechen, dass dieser das Geld auf das Konto des Unternehmens 1 zurück überweist und Unternehmen 2 zahlt ganz regulär. Vermutlich zahlt der Geldempfänger das Geld aber erst zurück, wenn Unternehmen 2 bezahlt hat.
Bei dem "Falschzahler Unternehmen 1" würde ich den Vorgang als "Durchlaufenden Posten" buchen (SKR03 #1590).
Viele Grüße
Ist eher unwahrscheinlich das Geld zurück zu bekommen.
Dann evtl. im ersten Schritt Forderungen an Bank bei Unternehmen 1 und im Nachgang Aufwand + Vorsteuer an Bank bei Unternehmen 2 sowie Bank an Forderungen bei Unternehmen 1, sobald Unternehmen 2 den Betrag an Unternehmen 1 überwiesen hat?
Gibt es evtl. Vorschläge, bei denen keine Zahlung von U2 an U1 erfolgen muss?
Mir ist jetzt nicht bekannt, wie die Unternehmen bei Ihnen miteinander "verschachtelt" sind oder welche Rechtsform beide haben.
Ich wäre mir - ganz allgemein - jetzt aber nicht sicher, ob das Finanzamt die Zahlung einer Verbindlichkeit anerkennt, die gar nicht die eigene Verbindlichkeit ist (wenn in Ihrem Fall einfach U1 das Geld an U2 überweist).
Und natürlich kommt es auf die Höhe des Betrages drauf an, aber wenn Ihr U2 die Rechnung doch an den Rechnungsaussteller zahlt, wurde die Rechnung doppelt bezahlt und der Geldempfänger muss selbstverständlich das doppelt bezahlte Geld zurückerstatten. In Ihrem Fall an das Unternehmen, dass gar nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre.
Ist eher unwahrscheinlich das Geld zurück zu bekommen.
Dann evtl. im ersten Schritt Forderungen an Bank bei Unternehmen 1 und im Nachgang Aufwand + Vorsteuer an Bank bei Unternehmen 2 sowie Bank an Forderungen bei Unternehmen 1, sobald Unternehmen 2 den Betrag an Unternehmen 1 überwiesen hat?
Gibt es evtl. Vorschläge, bei denen keine Zahlung von U2 an U1 erfolgen muss?
Je nach Unternehmensform(en) von U1 und U2 und je nach Beteiligungsverhältnissen kann es unterschiedliche Lösungen geben.
Insbesondere wenn min. eines der beiden Unternehmen eine GmbH ist oder min. eines der beiden Unternehmen eine Personengesellschaft mit abweichenden Gesellschaftern, dann sollte ein Zahlungsausgleich erfolgen. Die Gründe hierzu könnten sowohl wirtschaftlich/ zivilrechtlich sein als auch steuerlich (z.B. vGA oder Schenkung).
Die Praktikerlösung mit Zahlungsausgleich durch U2 wäre in den meisten Fällen:
1. U1: durchlaufender Posten an Bank; U2: Aufwand + Vorsteuer an Verbindlichkeit
2. U1: Bank an durchlaufender Posten; U2: Verbindlichkeit an Bank
Sollte U2 eine Forderung gegenüber U1 haben, dann könnten diese miteinander verrechnet werden.