Guten Tag,
ich bin neu hier und bitte freundlich um Hilfe bei folgender Fallkonstellation:
Ein Unternehmen "N" aus GB (der Verkäufer) liefert Ware an ein Unternehmen "U" in DE (Käufer).
- Lieferung von GB nach DE erfolgt mit Lieferklausel DDP („geliefert verzollt“ d.h. Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben)
- Lieferung wird durch "N" beauftragt bei indirekter Stellvertretung des Spediteurs für den im Ausland ansässigen Verkäufer
- eine Zollvollmacht durch "U" liegt nicht vor
- Unternehmen "N" aus GB hat eine USt. Registrierung in DE
- "N" weist in seiner Rechnung die deutsche USt. i.H.v. 19% aus
Im beigefügten PDF-Dokument BMV VOrsteuerabzug bei DDP ist es das Beispiel 2 auf Seite 2. Dort heißt es: "U kann die Einfuhrumsatzsteuer nicht abziehen. Wegen des inländischen Leistungsorts erhält U aber von N eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis, die zu einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG berechtigen kann."
Kann mir jemand mehr zu dieser Konstellation sagen? Was für Papiere benötige ich für den Vorsteuerabzug. Was muss auf der Rechnung des Lieferanten stehen? (etwa deutsche USt.ID?, wie muss die MwSt. ausgewiesen sein? z.B. 19 % DE-VAT?).
Danke für jede Hilfe.
Herzliche Grüße
Kwothe
Niemand hat eine Idee? Dachte hier bei DATEV lesen Profis wie Steuerberater mit...
Hallo,
was habe ich falsch gemacht? Die Frage falsch gestellt? Mich nicht ausreichend vorgestellt?
Würde mich über Feedback zu meiner Fragestellung sehr freuen.
Herzliche Grüße
Kwothe