abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechnung aus Drittland bei DDP und Ausweis der deutschen Umsatzsteuer

2
letzte Antwort am 28.03.2024 15:57:06 von Babylonian
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Babylonian
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
547 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich bin neu hier und bitte freundlich um Hilfe bei folgender Fallkonstellation:

 

Ein Unternehmen "N" aus GB (der Verkäufer) liefert Ware an ein Unternehmen "U" in DE (Käufer).

 

- Lieferung von GB nach DE erfolgt mit Lieferklausel DDP („geliefert verzollt“ d.h. Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben)

- Lieferung wird durch "N" beauftragt bei indirekter Stellvertretung des Spediteurs für den im Ausland ansässigen Verkäufer

- eine Zollvollmacht durch "U" liegt nicht vor

- Unternehmen "N" aus GB hat eine USt. Registrierung in DE

- "N" weist in seiner Rechnung die deutsche USt. i.H.v. 19% aus

 

Im beigefügten PDF-Dokument BMV VOrsteuerabzug bei DDP ist es das Beispiel 2 auf Seite 2. Dort heißt es: "U kann die Einfuhrumsatzsteuer nicht abziehen. Wegen des inländischen Leistungsorts erhält U aber von N eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis, die zu einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG berechtigen kann."

Kann mir jemand mehr zu dieser Konstellation sagen? Was für Papiere benötige ich für den Vorsteuerabzug. Was muss auf der Rechnung des Lieferanten stehen? (etwa deutsche USt.ID?, wie muss die MwSt. ausgewiesen sein? z.B. 19 % DE-VAT?).


Danke für jede Hilfe.

 

Herzliche Grüße

 

Kwothe

Babylonian
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 3
504 Mal angesehen

Niemand hat eine Idee? Dachte hier bei DATEV lesen Profis wie Steuerberater mit...

0 Kudos
Babylonian
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
451 Mal angesehen

Hallo,

was habe ich falsch gemacht? Die Frage falsch gestellt? Mich nicht ausreichend vorgestellt?

Würde mich über Feedback zu meiner Fragestellung sehr freuen.

Herzliche Grüße

Kwothe

0 Kudos
2
letzte Antwort am 28.03.2024 15:57:06 von Babylonian
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage