Hallo zusammen,
leider muss ich ein bekanntes Thema aufmachen, weil ich auf dem Schlauch stehe. Wir haben ein Mandat übernommen. Anbindung der Bank über RZ-Bankinfo. Nun werden Sammler übertragen, die in den Papierauszügen nicht auftauchen.
Nach Sicht des Dokuments: DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1032121 . Übrigens steht dort nichts von RZ-Bankinfo.
Habe ich die Bank nun im Zahlungsverkehr hinterlegt und dort das Batchbooking auf Einzelbuchungen (war auf Konditionen des Kreditinstituts) umgestellt.
Jetzt für den Kopf: Werden zukünftige Sammler nun aufgelöst, oder kann ich irgendwie die bereits abgerufenen Sammler "nachträglich" auflösen lassen?
Beste Grüße
Guten Abend,
wird dann unter Auswertungen bei Bankkontoumsätze die Position als "Sammler fehlende Umsätze" gezeigt?
Dann müsste gemäß Lückenauszugsposition „Sammler fehlende Umsätze“: Quelle DATEV Rechenzentrum - DATEV Hilfe-Center neu abgerufen werden.
Alternativ können manche Banken das auch bei sich steuern und müssten eine Info bekommen, dass die Sammler aufgelöst als Einzelpositionen zur Verfügung gestellt werden.
Soweit ich das nachvollziehe wird Ihre Anlage im Zahlungsverkehr nichts bringen, insofern der Mandant Zahlungsverkehr nicht selbst fürs zahlen nutzt, würde er das könnte man das über Schaltfläche
beim Buchen auflösen
Hallo @PositivelyAdamant ,
vielen Dank! Nein, es werden keine Buchungen mit fehlenden Umsätzen erzeugt. Die Buchung lautet bspw. Sammelüberweisung Anzahl 10 Umsätze. Da in den Papierauszügen diese Sammler als Einzelbuchungen aufgeschlüsselt sind, war ich davon ausgegangen, dass ich mit Einstellungen über Zahlungsverkehr zum Ziel komme.
Leider stellt die Bank zu den Buchungen auch keine Aufschlüsselung bereit, die mir über "Zahlungsauftrag aus Zahlungsverkehr übernehmen" holen könnte.
Grüße
Da würde ich an Ihrer Stelle zuerst prüfen lassen wie der Mandant die Sammler ausführt.
Ist es z.B. SFirm, müsste dort das Batch-Booking Kennzeichen gesetzt werden, teils habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass der Mandant das bei der Bank anfragen muss damit sie dieses Kennzeichen bei sich hinterlegen und das bereits in Einzelpositionen an das DATEV-RZ übermittelt wird.