hat jemand schon versucht dieses Erlöskonto anzulegen? Bin leider gescheitert. Mit Funktion AM 62000 und Funktionsergänzung 0-ohne Steuerrechnung erscheint der Bruttoumsatz in Zeile 45. Das ist leider nicht korrekt. Es soll in Zeile 43 mit Vorsteuerabzug erscheinen.
Weshalb wollen Sie in D ein Erlöskonto mit 7.7% Ust anlegen ?
Ist seit dem 1..1.2018 der MwSt Satz in der Schweiz.
Das wird in Datev m.E. nicht gehen können, bzw. wenn dann nur mit inidviduellen Funktionen .
Wir Liefern Ware in die Schweiz, diese Umsätze unterliegen seit 01.01.2018 dem Schweizer MwSt Satz 7,7%. Rechnerisch wird die MwSt korrekt ausgewiesen. Leider erscheint der Umsatz in der Voranmeldung in Zeile 45 - übrige nicht steuerbare Umsätze. Der sollte aber lt. Auskunft vom Finanzamt in Zeile 43 mit dem Bruttobetrag erscheinen - steuerfreie Umsätze mit VoSt.-Abzug. Habe das Konto 8338-nicht steuerbare Umsätze Drittland genommen, Funktion AM 62000.
2 ,3 Dinge hierzu:
Sie liefern Ware in die Schweiz. Diese können ggf. in der Schweiz der MWST mit 7,7% unterliegen nicht in Deutschland. Wenn Sie einen korrekten Ausfuhrnachweis haben verblbeibt es im Inland ( Deutschland) bei einer steuerfreien Ausfurhlieferung ( SKR 04 4120 bzw. SKR 03 8120. Damit ist auch der Ausweis in der USTVA korrekt.
Ja nach Ware ist es in der Schweiz jedoch so, dass die Einfuhr der Ware der EUST unterliegen dürfte ( Ausnahmen und Besonderheiten des Schweizer Umsatzsteuerrecht mal ausgenommen) . Ja nachdem wer am Zoll über die Ware verfügt, kann dieser die schwiezer EUST ggf. als Vorsteuer abziehen - in aller Regel nur ihr Schweizer Kunde.
Umsatzsteuerpflichtig in der Schweiz werden Sie als Unternehmen nur dann wenn Sie Dienstleistungen ind er Schweiz erbringen. Das sollte aber im Zweifel ein Schweizer Treunhänder abklären, der dann falls es zutrifft in Bern eine Stuernummer beantragen muss, sie müssen dann in der Schweiz vierteljährlich Umsatzsteuervornameldungen von einem Fiskalvertreter der in der Schweiz sitzt erstellen lassen und bezahlen. Auf ihren Rechnungen müssten Sie dann 7,7% Ch Umsatzsteuer ausweisen.
Das betrifft aber dann immer nur die Frakturierung änder an der Verbuchung in D über 8120 nichts.
Daher mein Rat wenden Sie sich an einen schweizer Treuhänder und lassen abklären ob überhaupt ust-pflciht ind er Schweiz für Sie eintritt. Ich gehe davon aus Nein.
Keine Änderung mit irgendwelchen Automatikkonten in der dt. Fibu.
Hallo bodensee,
ich greife das Thema nach längerer Zeit mal wieder auf. Unser Mandant hat eine Steuernummer in der Schweiz, entsprechend einen Fiskalvertreter und meldet quartalsweise die Umsatzsteuer nach Bern. Eine Gesellschaft, die auch die Gewinne versteuern müsste, wurde nicht gegründet. Folglich fakturiert er seine Rechnungen auch mit 7,7 % USt (Schweiz). Er liefert Möbel, die er selber oder ein Dritter vor Ort in der Schweiz montieren.
Wie bilde ich denn diesen Sachverhalt richtig in DATEV ab? Die Verbuchung auf 8120 (SKR03) ist naheliegend, aber mit welchem Betrag? Brutto oder Netto?
Wir sehen hier zwei Option. Wir sind uns aber unsicher, wie wir vorgehen sollen/müssen:
1. Option: Brutto-Betrag auf 8120 (SKR03) buchen. Anschließend als "Ausgleich" die Zahlung der Schweizer USt an die Finanzbehörde in die Kosten z.B. "sonstige Abgaben" 4390 (SKR03) buchen. Vorteil: Rechnungsbetrag und gemeldeter Betrag an das deutsche FA stimmen überein. Keine Differenzen und einfach zu buchen. Nachteil: Auswertung nicht richtig (Bruttobeträge in den Erlösen), bzw. mit zeitlichem Versatz.
2. Option: Netto-Betrag auf 8120 buchen. Schweizer USt separat auf ein Durchlaufkonto bspw. 1591 (SKR03) buchen. Dort dann natürlich auch die Zahlung an die Schweizer Finanzbehörde als Gegenbuchung vornehmen. Vorteil: "richtige" Abbildung in der BWA, Kontrolle über Schweizer USt. Nachteil: Rechnungsbetrag und gemeldeter Betrag an das deutsche FA stimmen nicht überein. Höherer Aufwand insb. bei Skonti etc..
Oder wird der Sachverhalt ganz anders abgebildet? DATEV bietet hierzu keine Buchungsbeispiele und der Sachverhalt scheint so auch nicht in Rewe vorgesehen bzw. abgebildet worden zu sein.
Die gleiche Problematik stellt sich uns übrigens auch mit den Eingangsrechnungen und Schweizer Vorsteuer, weshalb wir momentan zu Option 2 tendieren.
Die Konten habe ich nicht auswendig im Kopf.
Richtige Verbuchung:
Alles was Sie an Gegenleistung erhalten ist im Ertragssteuerrecht Umsatz/ Ertrag. D.h. der Bruttobetrag gehört auf 4120 ( SkR 04 ich verbuche alles in SKR 04) . Teil 1 , wenn nun die Ust an die eidgen. STeuerverw. in Bern abgeführt ist das unstrittig ein betrieblicher Aufwand .
Ich buche diesen auf 7650 ( sontige Betriesbssteuer wird im SKR 03 irgendwo in der 2er Klasse sein.
Beim Wareneinkauf ist das relativ simpel alles was ihr Mandant aufwendet kommt auf 5200 Wareneinkauf ohne Vorsteuer, so EUST in D fällig werden sollte kommt diese direkt auf 1433.
Wie gesagt die SKR 04 Konten kenne ich weitestgehend auswendig, Beim Skr 03 müsste ich selber suchen.
Hallo Herr Eberhardt,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Manchmal steht man sich bei Fragestellungen selbst auf Schlauch und denkt viel zu kompliziert, wenn sich ein Sachverhalt etwas anders darstellt. So wie von Ihnen beschrieben wurden die Erlöse bisher auch (richtigerweise) verbucht.
Viele Grüße an den schönen Bodensee aus NRW!
Kein Problem Herr Tost,
das ist Vorteil der Community , hier wird so wir es denn können geholfen- Selbstlos- bzw. der einzige Ertrag sind Kudos und die machen weder reich noch satt. Aber ich denke alle Power User hier helfen gerne.