Hallo, ich bin ganz neu mit Datev unterwegs und auch in diesem Forum, korrigiert mich gerne, falls ich was falsch mache. Meine Frage zur obengenannten Fehlermeldung zum Jahreswechsel:
Kann ich das einfach ignorieren? Das würde es mir erleichtern, wenn ich mich darum nicht weiter kümmern müsste und einfach nur OK klicke — denn:
Ich muss vorläufig nur buchen können (ohne Steuerautonatiken) und Kontoblätter einsehen können.
Mir fehlt nur der Horizont, ob es Auswirkungen haben könnte, die mir mangels tieferer Programmkenntniss nicht bewusst sind. Deswegen frage ich und würde mich sehr freuen, wenn mur das jemand kurz beantworten könnte.
Dank & Gruß!
Bitte Berater- und Mandantennummer (Echtdaten) vor dem Upload schwärzen, damit Dritte kein Unfug damit anstellen können.
Screenshots lassen sich gleich digital am gleichen Gerät mittels Snippig Tool oder Ausschneiden & Skizzieren erstellen (kein Abfotografieren nötig).
Eine Abhilfe ist hier beschrieben: REW91759 beim Öffnen des höchsten Buchführungsjahrs
Vielen Dank für den Hinweis! Ich habe das Foto gelöscht.
Dem Link bin ich gefolgt. Mir wird daraus aber leider nicht klar, ob ich diese Schritte tun MUSS. Oder einfach ignorieren kann.
@vereinssache schrieb:
Mir wird daraus aber leider nicht klar, ob ich diese Schritte tun MUSS. Oder einfach ignorieren kann.
Ich würde Fehler allgemein immer dann lösen, wenn sie entstehen. Ist ja laut DATEV schnell gemacht. Dann beschäftigt man sich mit einer möglichen Lösung statt der Frage, ob man's jetzt oder morgen machen muss. Der Fehler muss so oder so weg.
zumal der Bestand des neuen Jahres lt. Fehlerbehebung gelöscht und die Jahresübernahme neu durchgeführt werden muss
Dann wird es ziemlich aufwändig, wenn man die erfassten Buchungen wieder übernehmen will.