Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten, der über einen kleinen Onlineshop Unterkünfte und Events (Stadtführungen etc) anbietet, die auch über die Plattform gebucht werden können. Das Buchungssystem heißt TOMAS.
Für diesen Shop muss nun wohl nach der neuen EU-Richtlinie DAC7 eine Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Die erste Meldung für das gesamte Jahr 2023 muss spätestens zum 31.03.2024 erfolgen.
Laut einem Schreiben vom Deutschen Tourismusverband soll die Meldung über die elektronische Schnittstelle der Plattform erledigt werden können.
Der Mandant sagt, er hat keine Ahnung und möchte die Meldung gerne durch uns erstellen lassen. Soweit ich mich da jetzt eingelesen habe, macht das eigentlich wenig Sinn, weil der Mandant die Daten in seinem Buchungssystem eigentlich schon vorliegen hat und nur vervollständigen und absenden müsste.
Hat jemand schon mal eine Meldung über TOMAS gemacht beziehungsweise beim Mandanten begleitet? Dann hätte ich zumindest Erfahrungswerte und könnte den Mandanten bei der Meldung unterstützen.
Liebe Grüße!
Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und die Kategorie Allgemein hinzugefügt.
Ich hatte das bisher eigentlich so verstanden, dass die Plattformen die über sie vermittelten Umsätze melden müssen und nicht die Händler selber. Wenn das die Händler selber machen, macht man ja den Bock zum Gärtner.
Ja das ist richtig, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, entschuldigung.
Unser Mandant betreibt die Plattform, über die Vermieter und Anbieter ihre Unterkünfte und Events vertreiben. Über den Mandant können die Unterkünfte und Events auch direkt gebucht werden. Er ist also nach Gesetz der meldende Plattformbetreiber, der für die Anbieter die Meldung abgeben muss.