Hallo,
wir müssen, wegen zu später Veröffentlichung der Jahresabschlusses ein Verwarn-/Bußgeld zahlen in Höhe von 103,50 Euro. Wohin muss das gebucht werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo EN,
Bußgelder sind grundsätzlich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG. Das genaue Sachkonto sollte ggf. mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.
Dann jetzt aber fix! Im nächsten Schreiben stehen mindestens 2.500,00 Euro.
Da sind wir Deutschen immer schnell 🙄. Aber mein Freund wartet noch immer auf eine Antwort zu seiner ESt und hat jetzt mal einen Brief 📯 ans FA geschickt, weil die digital auch nicht reagieren 😂. Der bekommt bestimmt viel Geld wieder ...