abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ordnungsgeld wegen zu später Abgabe der Veröffentlichung des Jahresabschlusses

3
letzte Antwort am 17.07.2023 14:23:42 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
EN
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
13104 Mal angesehen

Hallo,

 

wir müssen, wegen zu später Veröffentlichung der Jahresabschlusses ein Verwarn-/Bußgeld zahlen in Höhe von 103,50 Euro. Wohin muss das gebucht werden. 

 

 

sokru
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
13092 Mal angesehen

Hallo EN,

 

Bußgelder sind grundsätzlich nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG. Das genaue Sachkonto sollte ggf. mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 4
13070 Mal angesehen

Dann jetzt aber fix! Im nächsten Schreiben stehen mindestens 2.500,00 Euro.

Live long and prosper!
0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 4
12984 Mal angesehen

Da sind wir Deutschen immer schnell 🙄. Aber mein Freund wartet noch immer auf eine Antwort zu seiner ESt und hat jetzt mal einen Brief 📯 ans FA geschickt, weil die digital auch nicht reagieren 😂. Der bekommt bestimmt viel Geld wieder ... 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
3
letzte Antwort am 17.07.2023 14:23:42 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage