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Online Ticket von Lidl

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letzte Antwort am 21.02.2018 10:45:39 von bodensee
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bodensee
Allwissender
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Diese sind bekanntlich sehr günstig und daher heiß begehrt.

Ich habe jetzt gerade die Anfrage erhalten auf dem Ticket von Lidl sind 0 % USt ausgewiesen.

Vermutlich richtig, da es sich lediglich um die Vermittlung einer Fahrkarte handelt. Die tatsächliche Leistung erbringt die DB.

Wie ist aber nun der Nachweis zu erbringen dass das Ticket tatsächlich in Anspruch genommen wurde für eine Fahrt > 50km Entferenung und damit zum Abzug von 19% Umsatzsteuer berechtigt.

Da die Online Ticket stark zunehmen, wird die Frage wohl über oder lang immer häufiger auftreten.

Eine Entwertung wie früher durch den Schaffner kann es nicht mehr geben.

Ich hatte nur die Idee anhang REisekostenabrechnung und ggf. ergänzender andere Belege (Verpflegung usw. ) den Beweis anzutreten dass die Fahrt in Anspruch genommen wurde.

Hat sich schon mal jemand dazu Gedanken gemacht.

Schönen Wochenstart in die Community

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Thomas_Kahl
Meister
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Ich hatte letztens ein ähnliches Problem. Hier gibt es eine App der Verkehrsbetriebe, über die man auch elektronische Fahrkarten kaufen kann. Das Entgelt wird ganz einfach über die Telefonrechnung abgerechnet. Und die Telekom weißt es in der Rechnung als "Beträge anderer Anbieter" mit 0% USt. Ich habe da mal in der App nachgesehen - aber da steht auch nix dazu.

MfG
T.Kahl
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0815
Fachmann
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Gute Frage ...

Als Einstieg:

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Nächste Frage: Bekommt man so eine "Webrechnung", und wenn ja, woher?

Viele Grüße.

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Eberhardt,

um Ihr Anliegen schnellstmöglichst zu klären, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Rechnungswesen unter der Telefonnummer 0911 319 38600.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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0815
Fachmann
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Hallo Frau Niazioglou,

können Sie bitte die Lösung nachher hier veröffentlichen? Dieses Thema betrifft ja viele Kanzleien.

Danke im Voraus und viele Grüße.

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Thomas_Kahl
Meister
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In meinem Fall wird ich mal eine Mail an den App-Anbieter bzw. die Verkehrsbetriebe schicken, sobald ich etwas Land sehe. Über das Ergebnis werde ich berichten. Ich erwarte aber mal nicht allzuviel.

MfG
T.Kahl
bodensee
Allwissender
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Kann ich machen,

Auf die Idee dass der Programmservice steuerrechtliche Sachfragen löst, wäre ich nicht kommen.

Bin im Moment nur leider sehr angespannt mit BP bis Ende April durchgehend und Fristablauf der 2016er Erklärungen.

Aber danke für den Hinweis.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 21.02.2018 10:45:39 von bodensee
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