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Offenlegung: Warum keine Jahresübernahme der Angaben unter der Bilanz oder des Unterzeichners?

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letzte Antwort am 02.01.2020 13:39:44 von Bernhard_Frauenknecht
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willimüller
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Hallo Datev,

bei der Jahresübernahme im Offenlegungsassistenten ist nur möglich:

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Warum können die "Angaben unter der Bilanz" oder des Unterzeichners nicht auch übernommen werden?

Der Lagebericht des Vorjahrs weicht vermutlich häufiger als die Angaben unter der Bilanz vom Vorjahr ab.

Die die Hinterlegung des Jahresabschlusses einer kleinen GmbH sowieso Quatsch ist (wofür wird so etwas gemacht?), möchte ich am liebsten so wenig Zeit wie möglich dafür verwenden.

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
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Hallo Herr Müller,

eine Jahresübernahme ist hierfür nicht vorgesehen nachdem die Angaben unter der Bilanz Jahr für Jahr durch den Anwender zu prüfen und individuell zu erfassen sind. Hierfür steht unseren Anwendern unter Stammdaten | Deckblatt, Bescheinigung und weiterer Abschlussbestandteil | Weiterer Abschlussbestandteil jahresbezogen die Standardvorlage Angaben MicroBilG TT.MM.JJJJ zur Verfügung, die individuell angepasst und gespeichert werden muss. Hierin enthalten sind übrigens auch die Angaben zum Unterzeichner. Im Anschluss daran können diese individuellen Angaben einfach per Mausklick in die Tabe Angaben unter der Bilanz im Offenlegungsassistenten übernommen werden.

Weitere Informationen zu dieser Standardvorlage finden Sie im Kapitel 5 Weiterer Abschlussbestandteil S001 – Angaben MicroBilG im Dokument 1080378 .

Mit freundlichem Gruß

Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Frauenknecht,

danke für die Rückmeldung. Natürlich haben Sie recht, dass die Angaben jedes Jahr individuell geprüft und angepasst werden sollten. Wenn das irgendeine Bedeutung haben sollte, mache ich das natürlich auch. Bei vielen Kleinstkapitalgesellschaften ist aber wirklich nichts anzugeben.... außer dem aktualisierten Datum. Dieses Datum ist in der Regel identisch mit dem Feststellungsdatum, das aber leider nicht zur Übernahme vorgeschlagen wird.

Ich kann nicht verstehen, warum die Datev bei kleinen/mittleren Kapitalgesellschaften die Übernahme des Anhangs und sogar des Lageberichts (wie kann der bei einer mittelgroßen GmbH denn identisch mit dem des Vorjahres sein?) ermöglicht, bei Kleinstkapitalgesellschaften es aber nicht möglich ist, den lapidaren Zusatz: "es ist  nicht weiter zu sagen und das geht auch niemand etwas an" aus dem Vorjahr zu übernehmen.Das hatte ich in meiner Frage übrigens auch schon angesprochen...:-)

Schöne Grüße

Willi Müller

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steuerberaterinhannover
Einsteiger
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Hallo Herr Frauenknecht,

 

MUSS das individuelle Dokument wirklich jedes Mal wieder neu erstellt werden? Wir haben Auswertungen aus Kanzlei Rewe, die auch als Jahresabschlussbestandteil mit ausgegeben werden. Werden diese gar nicht in den Assistenten übernommen?

 

Mache ich etwas falsch, wenn ich das Word-Dokument jedes Mal wieder erzeuge, ändere und abspeichere? Geht das mglw. auch einfacher?

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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die programmtechnische Lösung hat sich gegenüber meiner Antwort vom 27.01.2017 nicht geändert.

 

Die Lösung sieht vor, dass die Angaben unter der Bilanz (relevant für die Feststellung und Offenlegung) im Programm nur einmal erfasst werden müssen. Diese Angaben stehen dann sowohl für die Abschlussauswertungen als auch für die Offenlegung zur Verfügung.

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Inhalt Ihres Word-Dokuments zu kopieren und im Offenlegungsassistenten direkt einzufügen.

 

 

Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 02.01.2020 13:39:44 von Bernhard_Frauenknecht
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