Ich habe aufgrund einer Retour im Folgequartal einen negativen Umsatzsteuerbetrag bei einem EU-Land und kann so keine Meldung übermitteln. Was kann ich tun?
Danke für euere Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Spontan fiele mir ein, diese Retour auch im Vorquartal / Leistungsdatum erfassen.
Betrifft ja auch eine Leistung aus diesem Zeitraum.
Löst dann zwar eine Korrektur der OSS-Meldung aus (Zahllast für das entsprechende Land dann 0,- Euro bzw. gemindert) und es gäbe einen Erstattungsanspruch; aber Sie sollten zumindest die OSS für IV/2024 damit erstmal fristgerecht übermitteln können (+ die Korrektur für das betroffene Vor-Quartal).
Dankeschön.