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OPOS bei 4/3-Rechner rückwirkend auflösen

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letzte Antwort am 15.12.2023 11:47:08 von hannakuhfuss
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hannakuhfuss
Beginner
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Hallo zusammen, 

wir haben eine Mandantin, die bislang über sevDesk selbst gebucht (oder es zumindest versucht) hat. Sie ist 4/3-Rechnerin und hat OPOS geführt, allerdings mehr schlecht als recht. Die Buchführung haben wir ab 2023 übernommen und erstmal die OPOS weitergeführt. Als wir die StE 2021 gemacht haben, tauchte auf einmal in der Anlage EÜR ein Negativbetrag im Aufwand RHB auf, da zum 30.12.2021 noch eine Rechnung kreditorisch erfasst wurde, deren Bezahlung aber erst im Januar erfolgte (sie hat keinen Aufwand RHB, deswegen tauchte tatsächlich ein negativer Aufwand auf). Der Jahresabschluss hat also die Verbindlichkeiten L+L über den Aufwand RHB korrigiert. Das hat zu Verwirrung auf Finanzamtsseite geführt und Rückfragen inkl. einer geänderten StE nach sich gezogen. Nun wollen wir den JA 2022 erstellen und die gleiche Thematik taucht wieder auf. Da sie 4/3-Rechnerin ist, ist die Abgrenzung über OPOS für sie eh irrelevant (OPOS-Listen führt sie selbst bei sich). Gibt es eine praktikable Lösung für dieses Problem oder muss in so einem Fall die OPOS-Buchführung komplett abgeschafft werden und wirklich nur noch stumpf nach Zuflusszeitpunkt gebucht werden? 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
Uwe_Lutz
Überflieger
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Wir buchen in derartigen Fällen den Saldo der Kreditorenkonten über ein Kreditorenkonto "Umgliederung Verbindlichkeiten" um auf das Konto "Neutralis.aufwandw.Sachv. §4(3) EStG" (im SKR04: Konto 3612).

 

Danach ist der Saldo aller Kreditorenkonten € 0,00, so dass kein RHB-Aufwand mehr vorliegt.

 

Die Anpassung erfolgt über das Konto 3612 dann in der Position "verschiedene Kosten".

 

Dieses Konto muss man dann im Folgejahr zu Beginn des Jahres entsprechend wieder auflösen und den Saldo zum Jahresende neu buchen.

hannakuhfuss
Beginner
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Wieder was dazugelernt, ganz lieben Dank!

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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letzte Antwort am 15.12.2023 11:47:08 von hannakuhfuss
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