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Neugründer und die monatliche Abgabe der USt-Voranmeldung

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letzte Antwort am 27.01.2021 16:43:01 von eva
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nicole_prudlo
Beginner
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Hallo!

 

Mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz wurde ja beschlossen, dass Existenzgründer in den Besteuerungszeiträumen 2021 bis 2026 nicht mehr generell monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen.

 

Wir haben das hier so verstanden, dass dies nur die Unternehmen betrifft, die in diesen Zeiträumen ein Unternehmen gründen.

 

Jetzt haben wir einen Mandanten, der im Februar 2020 ein Unternehmen gegründet hat und wir sind davon ausgegangen, dass dieser auch im Jahr 2021 weiterhin monatliche Voranmeldungen abgeben muss - laut Gesetz ja im laufenden und im folgenden Kalenderjahr.

 

Die Umsatzsteuerzahllast für 2020 betrug ungefähr - 2.000 €, also eigentlich eine vierteljährliche Abgabe, aber nach unserem Wissenstand weiterhin monatlich, weil Folgejahr.

 

Wir haben nun ein Schreiben bekommen, mit der Aufforderung die Voranmeldungen nur noch vierteljährlich zu übermitteln. Gilt diese Regelung also nun auch für Existenzgründer aus 2020?

 

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!

Steufa2018
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
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ich hatte das auch so aufgefasst, dass Neugründer aus 2020 von dieser Regelung profitieren können. 

 

Denn:

 

Satz 6: "Auch für Neugründungsfälle im Jahr 2020 gelten im Besteuerungszeitraum 2021 die
vorgenannten Grundsätze, nach denen für die Bestimmung des
Voranmeldungszeitraums im Besteuerungszeitraum 2021 nicht § 18 Abs. 2 Satz 4
UStG, sondern § 18 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG anzuwenden ist, wobei die tatsächliche
Steuer des Jahres 2020 in eine Jahressteuer umzurechnen ist."

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eva
Einsteiger
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Ich habe mir mal das BMF-Schreiben vom 16.12.2020 dazu durchgelesen. Der neue Absatz (5) Satz 6 weist genau auf diese Fälle hin, Neugründung 2020, Umrechnung in Jahressteuer und somit ggf. vierteljährliche Abgabe möglich.

 

Die Finanzämter handhaben es auch so, zumindest wurden demzufolge bei uns die  Neugründer aus 2020 umgestellt auf vierteljährliche Abgabe.

 

Beste Grüße aus Wuppertal

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letzte Antwort am 27.01.2021 16:43:01 von eva
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