Warum wird am Bildschirm des neuen Jahresabschlusses entgegen § 275 Abs. 2 HGB beim Gesamtkostenverfahren mit einem unübersichtlichen "Rohergebnis" gearbeitet anstatt wie im HGB gefordert darzustellen:
Umsatzerlöse
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
andere aktivierte Eigenleistungen
sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand:
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Vielleicht habe ich auch irgendeine Einstellung nicht richtig gesetzt?
Liegt dies vielleicht an der Einstellung der Unternehmensgröße?
Guter Hinweis - § 276 HGB spricht allerdings von "dürfen"... lt. DATEV muss ich dann wohl?
Bei Größenklasse „groß“ einstellen. Für die Offenlegung kann weiterhin „klein“ geschlüsselt werden. Dann gibt es auch gute Auswertungen.
Hallo @jmstb,
wie es @Radisch85 schon schreibt 🙂👍: Wenn Sie die Gliederungstiefe in den Stammdaten auf Groß bzw. Groß (erweitert Gliederung) ändern, werden die Umsatzerlöse etc. ausgewiesen.
Nachfolgend noch der Link auf eine ausführliche Antwort zu diesem Thema.
Auch in dem nachfolgen Dokument wird die Frage beantwortet:
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Danke für die Erläuterung Herr Rudolph - logisch ist das nach Mr. Spock allerdings nicht, was Ihr Unternehmen da programmiert hat:
1. Prüfen der Größenklassen in den Stammdaten mit dem Tool Rechnungslegung... klappt super...
2. Schön brav die so ermittelte Größenklasse einstellen
3. sich wundern, dass man bei DATEV statt der HGB-Standardregel im neuen Design auf ein Wahlrecht ausweicht...
4. sich also wieder zurück in die Stammdaten begeben und "schönere Auswertungen" herbeiführen...
5. hoffentlich nicht vergessen, für die Offenlegung etwas anderes einzustellen...
Also ohne künstliche Intelligenz lässt sich das fast nicht beherrschen....