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Neuer Jahresabschluss - Darstellung im Gesamtkostenverfahren

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letzte Antwort am 14.12.2021 19:17:22 von jmstb
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jmstb
Einsteiger
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Warum wird am Bildschirm des neuen Jahresabschlusses entgegen § 275 Abs. 2 HGB beim Gesamtkostenverfahren mit einem unübersichtlichen "Rohergebnis" gearbeitet anstatt wie im HGB gefordert darzustellen: 

 

  1. Umsatzerlöse

  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

  3. andere aktivierte Eigenleistungen

  4. sonstige betriebliche Erträge

  5. Materialaufwand:

    1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

    2. Aufwendungen für bezogene Leistungen

 

Vielleicht habe ich auch irgendeine Einstellung nicht richtig gesetzt?

w_paul
Erfahrener
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Liegt dies vielleicht an der Einstellung der Unternehmensgröße?

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jmstb
Einsteiger
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Guter Hinweis - § 276 HGB spricht allerdings von "dürfen"... lt. DATEV muss ich dann wohl?

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Radisch85
Beginner
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Bei Größenklasse „groß“ einstellen. Für die Offenlegung kann weiterhin „klein“ geschlüsselt werden. Dann gibt es auch gute Auswertungen.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jmstb,

 

wie es @Radisch85 schon schreibt 🙂👍: Wenn Sie die Gliederungstiefe in den Stammdaten auf Groß bzw. Groß (erweitert Gliederung) ändern, werden die Umsatzerlöse etc. ausgewiesen.

 

Nachfolgend noch der Link auf eine ausführliche Antwort zu diesem Thema.

Auch in dem nachfolgen Dokument wird die Frage beantwortet:

 Ausweis Rohergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ändern (neuer Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken) (Dok.-Nr. 1019096)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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jmstb
Einsteiger
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Danke für die Erläuterung Herr Rudolph - logisch ist das nach Mr. Spock allerdings nicht, was Ihr Unternehmen da programmiert hat: 

 

1. Prüfen der Größenklassen in den Stammdaten mit dem Tool Rechnungslegung... klappt super...

2. Schön brav die so ermittelte Größenklasse einstellen

3. sich wundern, dass man bei DATEV statt der HGB-Standardregel im neuen Design auf ein Wahlrecht ausweicht...

4. sich also wieder zurück in die Stammdaten begeben und "schönere Auswertungen" herbeiführen...

5. hoffentlich nicht vergessen, für die Offenlegung etwas anderes einzustellen...

 

Also ohne künstliche Intelligenz lässt sich das fast nicht beherrschen....

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letzte Antwort am 14.12.2021 19:17:22 von jmstb
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