Hallo, ich habe folgendes Problem. Wenn die neue Umsatzsteuerregelung ab 01.07.2020 kommt, würde ich gerne wissen, wie ich mit Rechnungen bei Verbuchung von Einnahmenüberschussrechnungen vorgehen muss, wenn ich z.B. im Juli buche und Rechnungen aus dem Juni oder Vormonaten habe. Bei der doppelten Buchführung kann ich das Leistungsdatum nutzen aber bei den Einnahmenüberschussrechnungen geht das nicht. Das Problem wäre bei den Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen. Gibt es da spezielle Steuerschlüssel für die 16% USt oder 7%? Vielen Dank.
Hallo.
In folgendem Dokument werden Sie fündig:
https://apps.datev.de/dnlexka/document/1018040
Viele Grüße
...super, vielen Dank