Ab dem 1.7.2021 gibt es eine neue Version des §3c UStG, zusätzlich die §§18i, j und k UStG.
Kurzfassung:
Alte Lieferschwellen pro Land fallen weg, es gibt nur noch eine EU-weite Lieferschwelle (€ 10.000,00), also NICHT pro Land, sondern für die EU insgesamt p.a. Mandanten fallen also viel schneller in die Regelungen des §3c, weil die Umsätze aller Länder zusammen gerechnet werden (Hauptfall denke ich: Lieferung an Privatpersonen im EU-Ausland). Es gibt dafür ein neues MOSS Verfahren beim BZST.
Meine Frage: Ich würde gerne Ausgangsrechnungen als ASCII Daten einspielen. Für den o.g. Sachverhalt habe ich die Felder "EU-Land u. UStID" sowie "EU-Steuersatz" im dem erstellten ASCII-Format berücksichtigt.
Grundsätzlich funktioniert das Format, alle Buchungen werden erstmal fehlerfrei eingelesen.
Wenn ich die Daten einspiele (Erlöse werden auf 4320 "Im anderen EU-Land stpfl. Lieferungen" gebucht), werden die in der Excel Datei vorhandenen EU-Informationen (Länderkürzel und Steuersatz) aber nicht in dem Buchungssatz hinterlegt.
Was mache ich falsch? Buche ich das falsche Erlöskonto an?
Es gibt durchaus Sachverhalte, wo diese Daten automatisch hinterlegt werden (i.g. Lieferungen ->USt-ID wird hinterlegt / Lieferungen in EU-Länder, deren Lieferschwelle nicht überschritten wurde -> Länderkürzel wird hinterlegt)...
Dokument 1018552 habe ich bereits gelesen.
Hallo mehrkaffee,
richtig, ab 01.07.2021 wird das bestehende Mini-One-Stop-Shops (MOSS) auf das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) / Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) erweitert.
Ausführliche Informationen und FAQ des BZSt zum Thema OSS und IOSS finden Sie auf folgenden Seiten des BZSt:
Wie Sie bereits erwähnen, entfallen auch die unterschiedlichen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder und werden durch eine einheitliche EU-weite Umsatzschwelle i.H.v. 10.000 Euro ersetzt.
Das bedeutet, wenn folgende Umsätze 10.000,00 Euro (netto) im Jahr übersteigen, gilt als Ort der Lieferung der Ort an dem die Beförderung/Versendung endet oder als Leistungsort, der Ort an dem die Leistung als ausgeführt gilt (Bestimmungslandprinzip):
WICHTIG: Für die Beurteilung des Leistungsorts im Besteuerungszeitraum 2021 sind auch die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und sonstigen Leistungen einzubeziehen, die im Kalenderjahr 2020 und im 1. Halbjahr 2021 ausgeführt wurden.
Wenn also im Kalenderjahr 2020 oder im 1. Halbjahr 2021 bereits die Umsatzschwelle überschritten wurde, kommt es ab dem 1. Juli 2021 bereits ab dem ersten Umsatz für alle innerhalb der EU erbrachten grenzüberschreitenden Lieferungen / sonstigen Leistungen zur Ortsverlagerung.
Die Registrierung für die Teilnahme am OSS-Verfahren für Umsätze ab dem 01.07.2021 muss bis spätestens 30.06.2021über das BZStOnline-Portal erfolgen.
Siehe dazu auch: OSS-Verfahren: Registrierung ab 01.04.2021 möglich
Nun noch zu Ihrer Frage:
Wenn ich die Daten einspiele (Erlöse werden auf 4320 "Im anderen EU-Land stpfl. Lieferungen" gebucht), werden die in der Excel Datei vorhandenen EU-Informationen (Länderkürzel und Steuersatz) aber nicht in dem Buchungssatz hinterlegt
Das von Ihnen verwendete Konto 4320 "Im anderen EU-Land stpfl. Lieferungen" hat keine Kontenfunktion für EU-Sachverhalte. Folglich werden die importierten EU-Informationen auch nicht verarbeitet und am Buchungssatz abgelegt.
Lösungsalternativen:
- individuelles Konto mit Kontenfunktion für EU-Sachverhalte, zum Beispiel AM62 einrichten. Oder
- die Buchungssätze auf dem bisherigen Konto mit Steuerschlüssel 10 nachbearbeiten.
Hinweis:
Wenn Sie OSS-relevante Sachverhalte für Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der EU buchen, welche aus Deutschland erbracht werden, können Sie mit den bestehenden Fibu-Funktionalitäten arbeiten:
Für Lieferungen aus einem Warenlager, welches nicht in Deutschland liegt und Sonstige Leistungen im EU-Ausland, wenn die Leistungserbringung nicht am deutschen Firmensitz erfolgt, haben wir Programmanpassungen im Sommer geplant:
Für die neuen Kontenfunktionen werden keine neuen Standardkonten angeboten.
Da der Bedarf sehr individuell je Mandat zu bewerten ist, sind die benötigten Konten mit den entsprechenden Kontenfunktionen individuell anzulegen.
Derzeit untersuchen wir die Bereitstellung von (Standard-) Buchungsschlüsseln.
Bei der Erfassung der relevanten Sachverhalte werden zur korrekten umsatzsteuerlichen Bewertung zusätzliche Informationen zur Feststellung der Warenbewegung benötigt.
Für die genaue umsatzsteuerliche Bewertung sind Ursprungs- und Bestimmungsland notwendig.
Die bisherigen EU-Felder (Land, Steuersatz, USt-IdNr.) werden zukünftig für das Bestimmungsland (Liefer-Ende) herangezogen.
Ergänzend wird es weitere EU-Felder (Land, Steuersatz, USt-IdNr.) für das Ursprungsland (Liefer-Beginn) geben.
Wir planen die Bereitstellung der Neuerungen mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 10.0 (Vollversion, DATEV-Programme 15.0, Bereitstellung voraussichtlich Anfang August 2021).
Wenn Sie die neue Funktion bereits vor Freigabe nutzen möchten, würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei der Pilotierung der DATEV-Programme unterstützen.
Informationen zur Teilnahme und Anmeldung an der Stabilisierungsphase der DATEV-Programme finden Sie hier: www.datev.de/pilot