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Mietkauf vorzeitige Ablösung

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letzte Antwort am 03.06.2025 13:53:32 von renek
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findus
Aufsteiger
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Tag zusammen,

 

In 2023 hat ein Mdt. einen Unimog für 170.000,00 Euro angeschafft.

Es handelt sich um einen Mietkauf. Der Unimog wird beim Mdt. bilanziert.

 

Buchung AV und Vorsteuer an Darl.

 

Jetzt in 2025 erfolgt am 26.05 durch den Mdt. eine vorzeitige Ablösezahlung in Höhe von 127.895,22 Euro. Wurde per Bank bezahlt.

Der Vertrag wird zum 6.06. aufgehoben. Buchwert ca. 118.000 Euro

 

Bin mir nicht sicher, wie dieser Vorgang zu buchen ist.

 

Darlehen an Bank 127.895,22 Euro

 

Der Erlös und Anlagenabgang müssen ja auch noch gebucht werden, oder doch nicht??

 

Danke für jede Hilfe!

 

 

 

 

 

 

 

 

Wuppergirl
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Sind die 170.000,00 € incl. Zinsen gewesen oder kamen die da noch drauf? Ich kenne Mietkauf nur mit Zinsen, also fehlt da ja schon eine Buchung in 2023 würde ich meinen. Demnach müsste dann der Ablösebetrag ja auch gegen Darlehen und Zinsen (Zinsrückstellung) ausgebucht werden.

findus
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
147 Mal angesehen

Hallo,

 

Die Zinsen sind enthalten.

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Wuppergirl
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
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Ich würde mir vom Mandanten die Aufstellung zum Ablösebetrag geben lassen und demnach sollte das Darlehenskonto und die Zinsrückstellung aufgelöst werden können. Ein etwaiger Rest könnten Vorfälligkeitszinsen sein und die müssen dann dementsprechend verbucht werden. 

 

Warum willst du einen Anlagenabgang buchen? Wurde der Unimog gleichzeitig entnommen/weiter verkauft? 

findus
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
83 Mal angesehen

Moin Moin,

 

Danke für die Antwort.

 

Habe viel zu kompliziert gedacht. Knoten im Kopf...

Bleibt natürlich im AV.

 

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

 

LG 

Findus

 

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renek
Meister
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Nachricht 6 von 6
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@findus  schrieb:

Habe viel zu kompliziert gedacht. Knoten im Kopf...

Bleibt natürlich im AV.


Auch wenn es logischerweise im AV bleibt, so ist der ursprüngliche AK falsch. Die Zinsen sind laufende Zahlungen und hätten abgegrenzt werden müssen. Und die Abgrenzung hätte monatlich erfolgen müssen. Im Zeitpunkt der Gesamtzahlung ist Darlehen und Zinsabgrenzung aufzulösen.

 

Das hätte im Zeitpunkt der Anschaffung anhand des Vertrages sauber gebucht werden müssen.

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letzte Antwort am 03.06.2025 13:53:32 von renek
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