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Mehrwertsteuersenkung - Bezahlung Debitor bei Istversteuerung

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letzte Antwort am 01.09.2020 09:28:37 von jbo
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jbo
Einsteiger
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Wir haben zur Mehrwertsteuersenkung (Ist-Versteuerung) eine Frage in die Runde:

Gehen wir in der Annahme richtig, dass das Programm bei Ist- Versteuerung nicht automatisch erkennt zu welchem Steuersatz (19 oder 16) ein Umsatz eingebucht wurde? Demzufolge muss nun bei jeder Bezahlung über die Bank der entsprechende Steuersatz über den Buchungsschlüssel manuell vergeben werden? Oder gibt es eine andere Lösung? Dies macht sich z.B. sehr schlecht wenn man komplett vom Mandanten erstellte Buchungen einspielt und nun jede Bankbuchung noch einmal auf den Steuersatz kontrollieren und anpassen muss.  

f_mayer
Fachmann
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Ich wüsste leider keine andere Lösung. Nur zwei Hilfen:

 

- Wenn der Mandanten fortlaufende Rechnungsnummern vergibt, kann man eventuell an diesen dann einschätzen, welcher Steuerschlüssel es sein müsste.

 

 

- Bei Ist-Vesteuerern und OPOS-Buchhaltung verwendet DATEV ja die Konten "Umsatzsteuer nicht fällig", da kommt die Umsatzsteuer drauf, wenn die Rechnung eingebucht wird, und wieder raus, wenn die Zahlung gebucht wird. Bei diesen Konten am besten eine Auszifferung einrichten und pflegen, so sollte auffallen, wenn Zahlungen dem falschen Sachverhalt zugeordnet wurden, da es hier eigene Konten für jeden Umsatzsteuersachverhalt gibt.

grandfunck
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
639 Mal angesehen

Moin,

 

die Idee mit Ausziffern werde ich mal anwenden. Leider bin auch ich in eigener Sache im Juli in die Schlüssel-Falle getreten. Gut, bei mir kann ich recht gut abschätzen, welche Rg. 16 und welche 19 % hat, aber lästig ist das doch. Da hätte ich mir gewünscht, dass DATEV dies automatisch richtig nach der Verbuchung auf den 84xx Konten einträgt. 

 

Auch wenn es ansonsten größere Probleme gibt, hätte ich eine derartige Buchungserleichterung erwartet.

 

Trotzdem frohes Schaffen wünscht

 

WF

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jbo
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Danke für die Antworten bis hierher. Wir haben jetzt noch einmal getestet, es betrifft insoweit nur die Buchungen die man direkt sprich ohne die Funktion "Zahlungen buchen" verbucht. Kennt man ja so auch schon von den 13b Vorgängen, wo es ja das Programm auch nicht in jedem Fall automatisch erkennt. Problematisch ist es dann wirklich für eingespielte Buchhaltungen von selbst buchenden Mandanten. Hier wird ja die Funktion "Zahlungen buchen" quasi dann nicht verwendet und man hat folglich viel "Spass" mit aufgeteilten Buchungen 5,7,16 und 19 Prozent und wenn auch noch Skonto dazu kommt. 

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letzte Antwort am 01.09.2020 09:28:37 von jbo
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