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Mandantenübertragung nach erfolgter Einrichtung der MAD

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letzte Antwort am 07.02.2022 12:23:06 von Antje_Naumann
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Conny-Blu
Beginner
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Nachricht 1 von 2
221 Mal angesehen

Hallo 🙂

ich habe folgende Frage:

 

Ich habe einen neuen Mandanten eingerichtet. Die Buchführung 01/2022 bearbeitet. Kann ich

 

nach der späteren Mandantenübertragung vom vorherigen Steuerbüro in diesen Mandanten, die 

 

Buchführung 12/2021 fortsetzen bzw. den Jahresabschluss erstellen ?

 

freundl. Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
179 Mal angesehen

Hallo @Conny-Blu,

 

die Bearbeitung des Wirtschaftsjahres 2021 sowie die Erstellung des Jahresabschlusses sind möglich, nachdem Ihnen die entsprechenden Daten vom Vorberater übertragen wurden und Sie diese eingespielt bzw. aus dem Rechenzentrum geholt haben.

 

Wenn der Mandantenübertrag über das DATEV-Rechenzentrum stattfinden soll, senden Sie vor dem Übertrag noch keine Daten dieses Mandanten an das Rechenzentrum. Ein Mandantenübertrag kann nur auf eine freie Mandantennummer durchgeführt werden.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Hilfe-Dokument 1018134 Mandantendatenübertrag steht bevor – Folgeberater will schon vorher beginnen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.02.2022 12:23:06 von Antje_Naumann
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