Hallo 🙂
ich habe folgende Frage:
Ich habe einen neuen Mandanten eingerichtet. Die Buchführung 01/2022 bearbeitet. Kann ich
nach der späteren Mandantenübertragung vom vorherigen Steuerbüro in diesen Mandanten, die
Buchführung 12/2021 fortsetzen bzw. den Jahresabschluss erstellen ?
freundl. Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Conny-Blu,
die Bearbeitung des Wirtschaftsjahres 2021 sowie die Erstellung des Jahresabschlusses sind möglich, nachdem Ihnen die entsprechenden Daten vom Vorberater übertragen wurden und Sie diese eingespielt bzw. aus dem Rechenzentrum geholt haben.
Wenn der Mandantenübertrag über das DATEV-Rechenzentrum stattfinden soll, senden Sie vor dem Übertrag noch keine Daten dieses Mandanten an das Rechenzentrum. Ein Mandantenübertrag kann nur auf eine freie Mandantennummer durchgeführt werden.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Hilfe-Dokument 1018134 Mandantendatenübertrag steht bevor – Folgeberater will schon vorher beginnen.