Ja. Ich persönlich würde Bestände, die direkt vom Mandant bearbeitet werden unter dessen (Unter-)Beraternummer führen.
@tax schrieb:Kann der Mandant diesen Bestand an das Datev RZ senden?
Sie tragen in der Beraternummern-/Kennwörterverwaltung des Mandanten zunächst die mandantengenutzte Beraternummer 123 mit dem Kennwort des Mandanten ABCD ein und dann noch einmal die Kanzleiberaternummer 456 - ebenfalls mit dem Kennwort des Mandanten ABCD. Dann kann der Mandant auch unter der Kanzleiberaternummer übermitteln, ohne das Kennwort der Kanzlei zu kennen.
Klingt komisch, funktioniert aber einwandfrei.
So kann der Mandant Daten und UStVA etc. ins RZ senden und Daten abrufen und niemand muß etwas an den Kanzleibeständen umspeichern.
Hallo @tax ,
wie @andrereissig richtig beschrieben hat ist das möglich.
Hier noch ergänzend das Dokument aus dem Hilfecenter dazu Wahl der Beraternummer bei selbstbuchenden Mandanten